Gefördert werden Projekte zur Errichtung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten, in Form von Ladestationen mit min. 2 Ladepunkten mit einer Mindestladeleistung von je 50 kW und einer Gesamtladeleistung je Ladestation von 150 kW. Dabei werden Flächen als "unterversorgte Gebiete" definiert, die weiter als 7 km Fahrdistanz von bestehender Schnellladeinfrastruktur entfernt sind, und als Siedlungs-, Industrie- oder landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sind.
Die förderbaren Flächen sind in der LADIN-Förderkarte ausgewiesen, diese finden Sie unter https://ecall.ffg.at/Foerderkarte_LADIN_1 bzw. im eCall.
Anmerkung: Für den Zugang zur Förderkarte im eCall benötigen Sie lediglich ein eCall-Benutzerkonto. Das Befüllen der eCall-Stammdaten ist dafür nicht notwendig. Die LADIN-Förderkarte befindet sich unter dem Menüpunkt "Standort".