Gutachten für die Forschungsprämie

Das Prüfsiegel für innovative Unternehmen

Unternehmen können für Aufwendungen in Forschung und experimentelle Entwicklung eine Forschungsprämie in Anspruch nehmen. Der Antrag für die Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E sowie für Auftragsforschung kann beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Forschungsprämie beträgt 14 Prozent der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres. Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen. Um eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung geltend machen zu können, ist für Wirtschaftsjahre ab 2012 ein Jahresgutachten der FFG notwendig. Die Jahresgutachten der FFG können über FinanzOnline angefordert werden und sind kostenlos.

Ablauf Antrag Forschungsprämie /Anforderung eines Gutachtens

Der Antrag wird an das zuständige Finanzamt gerichtet. (siehe auch: Tabellarische Übersicht). Das Gutachten für die Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E wird über FinanzOnline bei der FFG angefordert. Hier bildet die Beschreibung der F&E-Aktivitäten, aufgegliedert nach Ziel und Inhalt, Methode bzw. Vorgangsweise und Neuheit, die Grundlage für die Begutachtung.

Beurteilt wird:
Handelt es sich um begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne § 108c des Einkommensteuergesetzes und der Forschungsprämienverordnung.
Ergänzend zieht die FFG für die Beurteilung, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie gegeben sind, auch das so genannte Frascati-Manual (2015) heran.
Ist das Gutachten erstellt, wird es automatisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt und ist auf FinanzOnline im elektronischen Steuerakt für das Unternehmen einzusehen. Das Unternehmen wird per eMail von der Fertigstellung benachrichtigt.

Schematischer Ablauf

Was wird unter Forschung und experimenteller Entwicklung verstanden?
Nach dem Einkommensteuergesetz:
Für die Forschungsprämie relevant ist: "Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen des Wissens zu erarbeiten“
(§ 108c Abs 1 Z 1 Einkommensteuergesetz 1998).
Nach dem Frascati-Manual:
"Research and experimental development (R&D) comprise creative and systematic work undertaken in order to increase the stock of knowledge – including knowledge of humankind, culture and society – and to devise new applications of available knowledge."
(OECD Frascati-Manual 2015, S. 44)

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber
Thema
Digitalisierung & Breitband, Energiewende, Gesellschaft & Sicherheit, Lebenswissenschaften & Gesundheit, Mobilitätswende, Produktion & Material, Weltraum & Luftfahrt, weitere Themen
Zielgruppe
(Gemeinnützige) Vereine, Einzel-ForscherInnen, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Multiplikatoren / Intermediäre, Start-Up
Zielgruppenbeschreibung Alle Unternehmen, die eine Forschungsprämie im Zuge ihrer Einkommensteuererklärung beantragen wollen, und die dafür ein Gutachten der FFG benötigen.
Art des Angebots
Service, sonstige Dienstleistung
Finanzierung
National

Kontakt / Information

Hotline Forschungsprämie
T +43 (0)5 7755 - 7000
forschungspraemie@ffg.at