Wie funktioniert die Antragstellung?
Um eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung geltend machen zu können, ist ein Jahresgutachten der FFG notwendig. Die Jahresgutachten der FFG können nach Abschluss des Wirtschaftsjahres über FinanzOnline angefordert werden und sind kostenlos.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:
- Das Gutachten für die Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E wird über FinanzOnline (s. Externe Verfahren/Links à Gutachten Forschungsprämie) bei der FFG angefordert. Dort können bis zu 20 F&E-Projekte bzw. F&E-Schwerpunkte angelegt und eingereicht werden. Jedes Projekt bzw. jeder Schwerpunkt wird aufgegliedert nach „Ziel und Inhalt“, „Methode bzw. Vorgehensweise“ und „Neuheit“ beschrieben. Diese Beschreibungen bilden die Grundlage für die Begutachtung.
- Ein Antrag auf Forschungsprämie wird ebenfalls über FinanzOnline an das zuständige Finanzamt gerichtet. Dafür wird das Formular E108C verwendet.
Was wird beurteilt?
Fachexpertinnen und Fachexperten der FFG beurteilen, ob es sich um begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne des § 108c des Einkommenssteuergesetzes und der Forschungsprämienverordnung handelt.
Ergänzend zieht die FFG für die Beurteilung, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie gegeben sind, auch das so genannte Frascati-Manual (2015) heran.
Wo ist das fertige Gutachten zu finden?
Ist das Gutachten erstellt, wird es automatisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt und ist auf FinanzOnline im elektronischen Steuerakt für das Unternehmen einzusehen. Das Unternehmen wird per E-Mail von der Fertigstellung benachrichtigt.
Wann wird die Forschungsprämie ausbezahlt?
Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes, das allein über die Forschungsprämie entscheidet. Mit der Erstellung des Gutachtens ist der Prozessschritt auf FFG Seite abgeschlossen. Alle weiteren Schritte zur Bearbeitung und Auszahlung der Forschungsprämie liegen beim zuständigen Finanzamt.
Beschreibung der Zielgruppe
Die Forschungsprämie ist themenoffen und kann von großen Unternehmen (GU), kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-Ups und Einzel-Forscher:innen – allen Steuerpflichtigen - beantragt werden.