LADIN - Ladeinfrastruktur

Förderprogramm zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten
LADIN

Das Förderprogramm „LADIN – Ladeinfrastruktur“ stellt mit der Förderung zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten die Ergänzung der Flottenumstellungsprogramme der E-Mobilitätsoffensive des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) dar und steht im Kontext zu den Förderprogrammen „EBIN – Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“, sowie ENIN „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“. Ergänzende Förderangebote des Klima- und Energiefonds stehen weiterhin unter Umweltförderung.at zur Verfügung.

Ziel des Förderprogramms ist die Förderung der Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Form von Schnellladestellen und deren vorgelagerter Infrastruktur für PKW und Nutzfahrzeuge in derzeit unterversorgten Gebieten entlang des niederrangigen Straßenverkehrsnetzes. Dabei werden Flächen als "unterversorgte Gebiete" definiert, die weiter als 7 km Fahrdistanz von bestehender Schnellladeinfrastruktur entfernt sind, und als Siedlungs-, Industrie- oder landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sind.

Das Förderprogramm hat das Ziel, die Gebietsabdeckung und die Erreichbarkeit von Schnellladeinfrastruktur zu verbessern. Ein Schnellladepunkt ist ein DC-Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt an ein elektrisch betriebenes Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse M1 und N1 übertragen werden kann.

Durch den ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energiequellen für den Betrieb der geförderten Infrastruktur wird sichergestellt, dass sich die Investitionen in das für die Klimaneutralität 2040 notwendig effiziente und integrierte Energiesystem einfügt. 

Offene Fragen beantworten wir gerne unter ladin@ffg.at
 

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Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Thema
Projektart
Finanzierung
National
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Was wird gefördert Gefördert werden Projekte zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten. Wobei am Projektstandort zumindest zwei Ladepunkte mit einer Mindestladeleistung von je 50 kW entstehen müssen und eine Gesamtmindestladeleistung von 150 kW vorhanden sein muss.
Welche Kosten werden gefördert? Förderbar sind Kosten für die Anschaffung von Schnellladeinfrastruktur für EG (Europäische Gemeinschaft) - Fahrzeugklassen M1 und N1

Kontakt

Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
T 0043577555033
DI Sonja NÖST-SCHAFFLER
DI Sonja NÖST-SCHAFFLER
T 0043577555093

M 004366478243525
Benedikt ENDRES MSc
Benedikt ENDRES MSc
T 0043577555038