Collective Research 2025

Förderung für vorwettbewerbliche Branchenforschungsprojekte

Haben Sie eine innovative Projektidee, die Sie mit Partnern auf nationaler Ebene im Bereich der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung verwirklichen wollen? Wie beispielsweise die Umsetzung von Richtlinien, Charakterisierung von Materialien etc.? Collective Research steht für kollektive Forschungsprojekte für KMUs, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung gestellt werden, und ist offen für alle Technologien und Themenbereiche. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vorwettbewerbliche Branchenorschungsprojekte, die Fragestellungen einer Branche oder eines Unternehmensclusters bearbeiten. Nicht gefördert werden unmittelbar wirtschaftlich verwertbare (auch digitale) Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen.

Wer wird gefördert?

Das Förderungsangebot Collective Research richtet sich an kooperative Forschungseinrichtungen und außeruniversitäre Forschungsinstitute, welche mit der Branche entsprechend vernetzt sind, sowie Interessenvertretungen mit Sitz in Österreich. Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen.

Branchenforschungsprojekte werden meist von Forschungsinstituten oder Interessenvertretungen beantragt und müssen entweder durch mehrere Firmen oder durch Finanzierungsbeiträge von Verbänden oder anderen Interessenvertretungen kofinanziert werden. Kooperative Forschungsprojekte, bei denen die Arbeiten von Universitäten und Fachhochschulen durchgeführt werden, müssen von einer Interessenvertretung eingereicht werden, und die Forschungsinstitute arbeiten im Subauftrag der Interessenvertretung.

Firmen beteiligen sich in der Regel durch finanzielle Beiträge. Ergänzend dazu eine Beteiligung in Form von sogenannten in kind-Leistungen möglich.

Aufgrund der hohen Förderung besteht bei kooperativen Forschungsprojekten die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der Branche.

Die Varianten zu Einreichung als Konsortium finden Sie in den FAQs zu Collective Research unter Punkt 2.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 65 %, die maximalen Projektkosten betragen 500.000 EUR bezogen auf ein Projektjahr (12 Monate) bzw. max. 250.000 EUR pro Projektjahr. Die üblichen, eingereichten Projektkosten liegen bei Collective Research-Projekten zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR pro Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 60 Monate. In-Kind Leistungen: Zusätzlich zu nachvollziehbaren und bewertbaren Sach- und Materialkosten sind nun auch Personalkosten als in kind-Leistungen (maximal 15 % der Gesamtprojektkosten) förderbar.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Ausschreibungsspezifische Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Abhängig vom Konsortium finden sich die weiteren geltenden Regelungen im entsprechenden Instrumentenleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Interessensbekundung o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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