Nachfrageseitige Instrumente der Innovationspolitik und hierbei insbesondere die innovationsfördernde öffentliche Beschaffung haben in den letzten Jahren als Ergänzung zur „herkömmlichen“ angebotsorientierten Forschungsförderungspolitik international zunehmend Beachtung gefunden. Die österreichische Bundesregierung hat unter Federführung von BMK und BMAW ein Leitkonzept für die innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) verfasst.
Ziel der Bundesregierung ist es, die großen budgetären Volumina, die jährlich von Seiten der öffentlichen Hand investiert werden (ca. 40 Mrd. Euro pro Jahr in Österreich), vermehrt (indirekt) für die Förderung der Herstellung von innovativen Produkten und Dienstleistungen einzusetzen und gleichzeitig öffentliche Stellen und die Bürger mit moderneren, (öko-)effizienteren und wettbewerbsfähigeren Produkten und Dienstleistungen zu versorgen.
Es sollen einerseits zusätzliche Innovationen in den Unternehmen ausgelöst werden – hier soll die öffentliche Hand als Referenzmarkt für die Wirtschaft fungieren – und andererseits den öffentlichen Sektor selbst durch Innovationen moderner und effizienter machen. Insgesamt geht es darum, einen stärkeren Beitrag zur Lösung zentraler technologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen unserer Zeit leisten zu können.
- Einerseits geht es um die vorkommerzielle Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen durch die öffentliche Hand (engl.: pre-commercial procurement, PCP)
- und andererseits, um die kommerzielle Beschaffung von Innovation im Rahmen der üblichen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand (engl.: public procurement of innovative solutions, PPI)