Als Organisation des Bundes verfolgt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG dieses Ziel mit größtem Engagement. Die FFG arbeitet mit voller Kraft am barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Die Grundlage bildet das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ffg.at/, https://projekte.ffg.at/ sowie für https://karriere.ffg.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
- Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
Nicht alle Nicht-Text-Inhalte sind mit einem passenden Alternativtext versehen.
Im Jobportal ist die Textalternative für die Gehaltsspanne für Nutzer:innen von Screenreadern missverständlich formuliert. - Erfolgskriterium 1.2.5 (Audio Description (Prerecorded)):
Videos, die auf der Website eingebettet sind, bieten keine Audiodeskription. - Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships):
Auf einzelnen Seiten ist die Überschriftenhierarchie noch nicht linear oder die Auszeichnung der Überschriftenstruktur entspricht nicht der visuellen Struktur.
Teilweise sind visuell als Liste erscheinende Inhalte nicht als solche ausgezeichnet.
Einzelne Labels sind nicht richtig vergeben, fehlen oder sind mit dem Screenreader nicht zugänglich. - Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow):
Einzelne Tabellen sind nicht responsive und führen zu horizontalem Scrolling.
Auf einzelnen Seiten kommt es zu horizontalem Scrolling. - Erfolgskriterium 2.1.1 (Keyboard):
In der erweiterten Suche der Projektdatenbank können die Optionen „Alle Auswählen“ und „Alle Entfernen“ unter „Programm/Programmlinie“ und „Ausschreibungen“ nicht mit der Tastatur fokussiert werden. - Erfolgskriterium 2.4.5 (Multiple Ways):
In der Projektdatenbank fehlt eine alternative Navigations-Möglichkeit. - Erfolgskriterium 2.4.7 (Focus Visible):
Der Fokus ist stellenweise nicht sichtbar oder der Text im fokussierten Zustand nicht lesbar bzw. können nicht-sichtbare Elemente mittels Tastatur erreicht werden (insbesondere beim mobilen Menü). - Erfolgskriterium 3.1.2 (Language of Parts):
In der Projektdatenbank und bei den Seiten über die Innovationsscheck-Partner ist die Sprache von Teilen teilweise nicht angegeben. - Erfolgskriterium 3.3.2 (Labels or Instructions):
Bei der Suche gibt es keine Anleitung, wenn die Suche ohne Suchbegriff getätigt worden ist. - Erfolgskriterium 3.3.3 (Error Suggestion):
Im Formular „QuickCheck“ und im Anmeldeformular zur Jobbörse gibt es keine (ausreichende) Fehlerempfehlung. - Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Role, Value):
Schalter sind zum Teil nicht richtig oder ausreichend beschriftet.
Im Jobportal sind nicht alle Pflichtfelder als solche erkennbar. - Erfolgskriterium 4.1.3 (Status Messages):
Der Status wird nicht immer ausreichend kommuniziert (bspw. auf den Seiten „Wegweiser“, und „Jobbörse“).
Auf der Website sind PDF-Dokumente zum Download verfügbar, die in einzelnen Fällen noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Wir arbeiten laufend daran, diese Dokumente barrierefrei zu machen und barrierefrei bereitzustellen.
Ebenso sind Word-Dokumente zum Download verfügbar (z. B. Berichtsvorlagen), die in einzelnen Fällen noch nicht barrierefrei sind. Benötigen Sie diese in einer barrierefreien Variante, wenden Sie sich bitte an die unter "Service" angegebene Mailadresse.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Auf der Website sind ältere Dokumente (Büroanwendungsformate wie z. B. PDF) zum Download vorhanden, die nicht barrierefrei sind. Da sie vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind sie vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ausgenommen.
- Es sind Videos auf der Website ohne Untertitel, Audiodeskription oder Textalternative eingebettet. Diese wurden vor dem 23. September 2020 veröffentlicht und sind daher vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ausgenommen.
- Archivierte Inhalte dieser Website sind vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ausgenommen. Archivierte Inhalte sind als solche gekennzeichnet und können zum Teil nicht barrierefrei sein.
- Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der FFG liegen, sind vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ebenso ausgenommen. Das sind beispielsweise Präsentationsunterlagen externer Vortragender. Das können einerseits nicht-barrierefreie Inhalte oder andererseits nicht-barrierefreie Formate sein.
Service
Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an wzg@ffg.at. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 04.01.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:
Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH
wzg@ffg.at
Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.