Als Organisation des Bundes verfolgt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG dieses Ziel mit größtem Engagement. Die FFG arbeitet mit voller Kraft am barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Die Grundlage bildet das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ffg.at/, https://karriere.ffg.at/ sowie für https://projekte.ffg.at/, https://4prozent.ffg.at/ und https://fotos.ffg.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
- Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
Bei manchen Nicht-Text-Inhalten fehlt ein aussagekräftiger Alternativtext.
- Erfolgskriterium 1.2.5 (Audio Description Prerecorded):
Videos, die auf der Website eingebettet sind, haben keine Audiodeskription.
- Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships):
Auf einzelnen Seiten ist die Überschriftenhierarchie nicht linear oder die Auszeichnung der Überschriftenstruktur entspricht nicht der visuellen Struktur.
An mehreren Stellen wird unsichtbarer Inhalt für Screenreader ausgegeben.
Unter „Digital Innovation Hubs“ sind der Monatskalender und die Terminübersicht nicht semantisch korrekt aufgebaut. Manche Elemente geben aufgrund von unpassenden aria-Attributen inkorrekte Informationen an Screenreader.
- Erfolgskriterium 1.3.2 (Meaningful Sequence):
Mit Screenreader werden Inhalte ausgegeben, die visuell nicht sichtbar sind.
- Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow):
In der Projektdatenbank kommt es bei Zoom bei den Tabellen mit den Infos zu den jeweiligen Projekten zu horizontalem Scrolling.
Generell sind einzelne Inhalte bei 400 %-Zoom nicht gut sichtbar.
- Erfolgskriterium 2.1.1 (Keyboard):
In der erweiterten Suche der Projektdatenbank können die Optionen „Alle Auswählen“ und „Alle Entfernen“ unter „Programm/Programmlinie“ und „Ausschreibungen“ nicht mit der Tastatur fokussiert werden.
- Erfolgskriterium 2.4.5 (Multiple Ways):
In der Projektdatenbank fehlt eine alternative Navigations-Möglichkeit.
- Erfolgskriterium 3.1.1 (Language of Page):
In der Projektdatenbank ist die Hauptsprache nicht ausgezeichnet.
- Erfolgskriterium 3.1.2 (Language of Parts):
Es gibt Inhalte auf Englisch, die nicht als englischsprachig ausgezeichnet sind.
In der Projektdatenbank ist die Sprache von Teilen teilweise nicht angegeben.
- Erfolgskriterium 3.3.1 (Error Identification):
Die Fehlermeldungen sind für Screenreader nicht zugänglich.
- Erfolgskriterium 3.3.2 (Labels or Instructions):
Beim Toggle-Schalter "Förderungen offen für alle Themen" ist ein leeres <legend>-Element vorhanden.
- Erfolgskriterium 3.3.3 (Error Suggestion):
Im Anmeldeformular zur Jobbörse gibt es keine (ausreichende) Fehlerempfehlung.
- Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Role, Value):
Die unter „Förderungen“ vorhandenen Filter sind für Screenreader schwer bedienbar. Der ebenfalls an dieser Stelle vorhandene Slider hat unklare Beschriftungen und ist mit Screenreader nur schwer bedienbar.
Nicht alle Pflichtfelder sind programmatisch als solche ausgezeichnet.
Slidertasten haben keinen zugänglichen Namen.
Im Jobportal sind nicht alle Pflichtfelder als solche erkennbar.
- Erfolgskriterium 4.1.3 (Status Messages):
Unter „Förderungen“ wird die Anzahl der Suchergebnisse nicht über eine Statusmeldung kommuniziert.
Für Screenreader gibt es keine Benachrichtigungen über Updates bei Suchmaske und Auswahlmöglichkeiten.
- Auf der Website sind PDF-Dokumente zum Download verfügbar, die in einzelnen Fällen noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Wir arbeiten laufend daran, diese Dokumente barrierefrei zu machen und barrierefrei bereitzustellen. Ebenso sind Word-Dokumente zum Download verfügbar (z. B. Berichtsvorlagen), die in einzelnen Fällen noch nicht barrierefrei sind. Benötigen Sie diese in einer barrierefreien Variante, wenden Sie sich bitte an die unter „Service“ angegebene Mailadresse.
- Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
Die Beiträge der Social Wall haben keinen aussagekräftigen Alternativtext.
- Erfolgskriterium 2.1.1 (Keyboard):
Die Beiträge der Social Wall (Linkedin-Posts) öffnen nach Mausklick eine Lightbox. Nur mit der Tastatur können die Beiträge nicht geöffnet werden. Außerdem können die in der Lightbox vorhandenen Schließen- und Liken-Buttons nicht mit der Tastatur bedient werden.
- Erfolgskriterium 2.4.3 (Focus Order):
Öffnet man einen Beitrag, ist die Lightbox nicht an sinnvoller Stelle in der Fokusreihenfolge.
- Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Role, Value):
Für assistierende Technologien wird nicht vermittelt, dass die Beiträge geöffnet werden können, da sie weder als Buttons noch als Links umgesetzt sind. Öffnet man einen Beitrag, sind die in der Lightbox vorhandenen Schließen- und Liken-Buttons programmatisch keine Buttons, nicht beschriftet, nicht tastaturbedienbar und vermitteln zum Teil ihren Status nicht. Der Container, der die Beiträge umgibt, ist nicht korrekt für assistierende Technologien beschriftet.
- Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
Die auf der Website vorhandenen Fotos haben keinen Alternativtext.
- Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships):
Auf der Startseite fehlt eine Überschrift der Ebene 1.
- Erfolgskriterium 1.4.3 (Contrast (Minimum)):
Die Fotocredits haben keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund.
- Erfolgskriterium 1.4.1 (Non-text Contrast):
Die Blättertasten in den Fotogalerien haben keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund.
- Erfolgskriterium 2.1.1 (Keyboard):
Die Website kann nicht mit Tastatur alleine bedient werden.
- Erfolgskriterium 2.4.1 (Focus Visible):
Es ist kein sichtbarer Fokus vorhanden.
- Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Role, Value):
Tasten und Links sind Elemente ohne Rolle (bspw. wird Screenreadern nicht vermittelt, dass die Galeriebilder anklickbar sind und eine Lightbox öffnet).
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Auf der Website sind ältere Dokumente (Büroanwendungsformate wie z. B. PDF) zum Download vorhanden, die nicht barrierefrei sind. Da sie vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind sie vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ausgenommen.
- Es sind Videos auf der Website ohne Untertitel, Audiodeskription oder Textalternative eingebettet. Diese wurden vor dem 23. September 2020 veröffentlicht und sind daher vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ausgenommen.
- Archivierte Inhalte dieser Website sind vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ausgenommen. Archivierte Inhalte sind als solche gekennzeichnet und können zum Teil nicht barrierefrei sein.
- Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der FFG liegen, sind vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz ebenso ausgenommen. Das sind beispielsweise Präsentationsunterlagen externer Vortragender. Das können einerseits nicht-barrierefreie Inhalte oder andererseits nicht-barrierefreie Formate sein.
Service
Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected]. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.10.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:
Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH
[email protected]
Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren