Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien, national 2024

Gemeinsam auf dem Weg zur Ressourcenwende

Im Rahmen der nationalen Ausschreibung "Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien 2024" werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, welche die Ressourcenwende sowie die digitale und die grüne Transformation der österreichischen Sachgüterproduktion vorantreiben. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt ein Budget von insgesamt 19,79 Millionen EURO für die Förderung von kooperativen F&E-Projekten und zur Finanzierung einer F&E Dienstleistung zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Es werden Kooperative F&E-Projekte in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten gefördert: 

  • Kreislaufwirtschaft
  • Additive Fertigung
  • Biobasierte Industrie
  • Industrie 4.0: Künstliche Intelligenz und datengetriebene Innovation 
  • Materialentwicklungen zur Nutzbarmachung regenerativer Primärenergiequellen

Zusätzlich besteht die Einreichmöglichkeit von F&E-Dienstleistungen zu dem Thema „Refurbishment von Möbeln im Office-Bereich“. 

Wer wird gefördert?

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Kooperative F&E-Projekte: Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.

F&E-Dienstleistung: Finanzierbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmer:innen aus dem In- und Ausland.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte: Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Konsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein. Zudem darf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Projektkosten tragen und der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten darf kumuliert 70% nicht übersteigen.

F&E-Dienstleistung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem Inland und Ausland, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die Einreichung findet online über den eCall statt und beinhaltet insbesondere folgende Elemente:

  • Inhaltliche Projekt- bzw. Angebotsbeschreibung inklusive Arbeitsplan
  • Beschreibung des Konsortiums bzw. des:der Bietenden bzw. der Bietergemeinschaft
  • Kostenkalkulation

Details zu allen notwendigen Unterlagen sind im jeweiligen Instrumentenleitfaden zu finden.

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich im Dezember 2024 vorliegen.

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Ausschreibungsleitfaden

ERRATUM vom 17.05.2024
Der vorliegende Ausschreibungsleitfaden wurde wie folgt geändert:
Korrektur der Titel der Subschwerpunkt 2.1-2.3 in Tabelle 4
Die Titel der Subschwerpunkte 1.2 und 2.1-2.3 in Tabelle 4 wurden korrigiert und sind nun ident mit den entsprechenden Ausschreibungsschwerpunkten.

ERRATUM von 17.09.2024
Der vorliegende Ausschreibungsleitfaden wurde wie folgt geändert:
Die Einreichfrist würde bis 02.10.2024, 12:00 Uhr verlängert.

Instrumentenleitfaden (ONLINE Anträge)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Ergänzende Informationen zu F&E-Dienstleistungen

Projektskizze

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Risiko Management Tabellen

Rechtsgrundlage
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Challenge-Richtlinie 2024-2026)

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen

DWORAK Sabine
DI Dr. Sabine DWORAK
Themenschwerpunkt
Kreislaufwirtschaft, Biobasierte Industrie, F&E DL
+43 577 555 050 +43 664 782 434 37 E-Mail senden
LEUTGEB Lukas
DI Lukas LEUTGEB BSc
+43 577 555 088 E-Mail senden
MORGENBESSER Maximilian
DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
+43 577 555 084 E-Mail senden
SCHWENDTNER Karolina
Dr. Karolina SCHWENDTNER
+43 577 555 085 E-Mail senden

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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