Was wird gefördert?
Das Unternehmen bekommt eine Finanzspritze für die Verwertung und Markteinführung von entwickelten, marktfähigen Produkten oder marktfähigen Dienstleistungen - einschließlich digitales, marktfähiges Produkt oder Dienstleistung.
Weiterführend zu erfolgreich abgeschlossenen FFG-Projekten im Bereich der Experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm-Projekt) oder erfolgreich entwickelten Prozess- und Dienstleistungsinnovationen (zB Impact Innovation-Projekt) wird eine Darlehensförderung pro Markt.Start-Vorhaben anhand der relevanten Bewertungskriterien zuerkannt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen (Startup-KU) mit Sitz in Österreich, die jünger als 5 Jahre sind und im Rahmen einer Markt.Start-Förderung Verwertungsvorhaben für ihre marktfähige Produkte oder marktfähigen Dienstleistungen umsetzen wollen.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Darlehensförderung ist definiert mit max. 50 % der genehmigten Kosten, maximale Gesamtkosten € 500.000,-, maximales Darlehen bis zu € 250.000,- pro Markt.Start-Vorhaben (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a.). Es wird für die Verwertung eines marktfähigen Produktes oder einer marktfähigen Dienstleistung anhand relevanter Bewertungskriterien zuerkannt. Zwischen dem Ende des Förderungszeitraums (Stichtag gem. Förderungsvertrag) des abgeschlossenen FFG-Projekts und der Einreichung des darauf aufbauenden Markt.Start-Vorhabens dürfen maximal 36 Monate verstrichen sein.
Die Einbringung von zusätzlichem Eigenmittel in der Höhe von mindestens 30 % der genehmigten Gesamt-Projektkosten ist erforderlich.
Was sind die Einreichkriterien?
- Erfüllung der Startup-KU-Kriterien der FFG
- Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes FFG-Vorprojekt der Experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm) oder eine entwickelte Prozess- und Organisationsinnovationen (zB Impact Innovation)
- Projektlaufzeit maximal 36 Monate
Wie erfolgt die Einreichung?
Zwischen dem Ende des Förderungszeitraums (Stichtag gem. Förderungsvertrag) des abgeschlossenen FFG-Vorprojekts und der Einreichung des darauf aufbauenden Markt.Start-Vorhabens dürfen maximal 36 Monate verstrichen sein.
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, Für den gesamten Förderungszeitraum ist eine Darstellung der einzelnen Aktivitäten und Meilensteine und der damit verbundenen Kosten bzw. Aufwendungen notwendig. Es muss die Darstellung eines Finanzplanes und eines Businessplanes für die nächsten drei Jahre bzw. für die Dauer des Vorhabens geboten sein. Zusätzlich können Anhänge hochgeladen werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.