Beihilfen-Höchstintensitäten gemäß Unionsrahmen

In dem gültigen "Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation" der EU werden die aus Wettbewerbsgründen maximal zulässigen Beihilfen-Höchstintensitäten für Förderungen geregelt.

Das nachfolgende Schema beschreibt die EU-Obergrenzen für Förderungen mit oder ohne Kooperation je nach Unternehmensgröße für Kleinunternehmen (KU), Mittelunternehmen (MU) und Großunternehmen (GU). Das in den beiden Kategorien Experimentelle Entwicklung oder Industrielle Forschung. Die Basis ist die Veröffentlichung unter Rechtsgrundlagen der FFG.

Höchst zulässig ist eine Beihilfen-Intensität von 80 %.

Beihilfen-Höchstintensitäten (Auszug) Kleine Unternehmen (KU) Mittlere Unternehmen (MU) Großunter-nehmen (GU) Kooperations-Anforderungen
Unternehmensprojekt Industrielle Forschung (IF) 70 % 60 % 50 % keine
IF mit Kooperation plus 15 % 80 % 75 % 65 %
  • bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
  • oder bei weiter Verbreitung der Ergebnisse
Unternehmensprojekt Experimentelle Entwicklung (EE) 45 % 35 % 25 % keine
EE mit Kooperation plus 15 % 60 % 50 % 40 %
  • bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
  • oder bei weiter Verbreitung der Ergebnisse

 

 

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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