In dem gültigen "Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation" der EU werden die aus Wettbewerbsgründen maximal zulässigen Beihilfen-Höchstintensitäten für Förderungen geregelt.
Das nachfolgende Schema beschreibt die EU-Obergrenzen für Förderungen mit oder ohne Kooperation je nach Unternehmensgröße für Kleinunternehmen (KU), Mittelunternehmen (MU) und Großunternehmen (GU). Das in den beiden Kategorien Experimentelle Entwicklung oder Industrielle Forschung. Die Basis ist die Veröffentlichung unter Rechtsgrundlagen der FFG.
Höchst zulässig ist eine Beihilfen-Intensität von 80 %.
Beihilfen-Höchstintensitäten (Auszug) | Kleine Unternehmen (KU) | Mittlere Unternehmen (MU) | Großunter-nehmen (GU) | Kooperations-Anforderungen |
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Unternehmensprojekt Industrielle Forschung (IF) | 70 % | 60 % | 50 % | keine |
IF mit Kooperation plus 15 % | 80 % | 75 % | 65 % |
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Unternehmensprojekt Experimentelle Entwicklung (EE) | 45 % | 35 % | 25 % | keine |
EE mit Kooperation plus 15 % | 60 % | 50 % | 40 % |
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