Das nachfolgende Schema beschreibt die EU-Obergrenzen für Förderungen mit oder ohne Kooperation je nach Unternehmensgröße für Kleinunternehmen (KU), Mittelunternehmen (MU) und Großunternehmen (GU). Das in den beiden Kategorien Experimentelle Entwicklung oder Industrielle Forschung. Die Basis ist die Veröffentlichung unter Rechtsgrundlagen der FFG.
Höchst zulässig ist eine Beihilfen-Intensität von 80 %.
Beihilfen-Höchstintensitäten (Auszug) |
Kleine Unternehmen (KU) |
Mittlere Unternehmen (MU) |
Großunter-nehmen (GU) |
Kooperations-Anforderungen |
Unternehmensprojekt Industrielle Forschung (IF) |
70 % |
60 % |
50 % |
keine |
IF mit Kooperation plus 15 % |
80 % |
75 % |
65 % |
- bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
- oder bei weiter Verbreitung der Ergebnisse
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Unternehmensprojekt Experimentelle Entwicklung (EE) |
45 % |
35 % |
25 % |
keine |
EE mit Kooperation plus 15 % |
60 % |
50 % |
40 % |
- bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
- oder bei weiter Verbreitung der Ergebnisse
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