Die nachfolgende Tabelle beschreibt den Finanzierungsmix in seinen Varianten je nach Unternehmensgröße für Kleinunternehmen, Mittelunternehmen und Großunternehmen bzw. auch Startups. Mit der Förderung werden in der Regel bis 50 % bzw. bis 70 % (bei Startups oder Bundesländerkooperation) der anerkennbaren Projektkosten finanziert.
Organisationstyp Mitarbeiter:innen (MA) | Zuschuss) | Darlehen bzw. Haftung | Darlehen bzw. Haftung |
---|---|---|---|
Kleines Unternehmen (KU) < 50 MA |
28 % | 22 % | 42 % bei bestehender Bundesländerkooperation *) |
Mittleres Unternehmen (MU) < 250 MA |
25 % | 25 % | 45 % bei bestehender Bundesländerkooperation *) |
Großes Unternehmen (GU) ≥ 250 MA |
19 % | 31 % | 51 % bei bestehender Bundesländerkooperation (ausgenommen Steiermark) *) |
Startups (KU und MU) < 250 MA |
31% | 39 % | - |
Die maximalen Barwerte der EU dürfen nicht überschritten werden. Diese betragen für GU 25 %, MU 35 % und KU 45 %. Im Fall einer Forschungskooperation kann der maximal mögliche Barwert der Förderung (laut EU) um 15 % erhöht werden. Weiters werden im Fall von internationalen Kooperationen (zB ERANets) nur Zuschüsse vergeben (in Höhe der maximal möglichen Barwertobergrenze der EU).
*) Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark (mit Ausnahme GU) und Tirol
Hinweis: Die FFG bietet umfangreiche Informationen zur KMU-Definition.