Finanzierungsmix im Basisprogramm

Die Finanzierung bei Basisprogramm-Projekten erfolgt in der Regel in einem Mix aus Zuschuss und einem zinsbegünstigten Darlehen (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a.) oder einer Haftung für einen Bankkredit inklusive eines Kreditkostenzuschusses.

Die nachfolgende Tabelle beschreibt den Finanzierungsmix in seinen Varianten je nach Unternehmensgröße für Kleinunternehmen, Mittelunternehmen und Großunternehmen bzw. auch Startups. Mit der Förderung werden in der Regel bis 50 % bzw. bis 70 % (bei Startups oder Bundesländerkooperationder anerkennbaren Projektkosten finanziert.

Organisationstyp Mitarbeiter:innen (MA) Zuschuss) Darlehen bzw. Haftung Darlehen bzw. Haftung
Kleines Unternehmen (KU) 
< 50 MA
28 % 22 % 42 % bei bestehender Bundesländerkooperation *)
Mittleres Unternehmen (MU) 
< 250 MA
25 % 25 % 45 % bei bestehender Bundesländerkooperation *)
Großes Unternehmen (GU) 
≥ 250 MA
19 % 31 % 51 % bei bestehender Bundesländerkooperation (ausgenommen Steiermark) *)
Startups (KU und MU)
< 250 MA
31% 39 % -

Die maximalen Barwerte der EU dürfen nicht überschritten werden. Diese betragen für GU 25 %, MU 35 % und KU 45 %. Im Fall einer Forschungskooperation kann der maximal mögliche Barwert der Förderung (laut EU) um 15 % erhöht werden. Weiters werden im Fall von internationalen Kooperationen (zB ERANets) nur Zuschüsse vergeben (in Höhe der maximal möglichen Barwertobergrenze der EU).

*) Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark (mit Ausnahme GU) und Tirol

Hinweis: Die FFG bietet umfangreiche Informationen zur KMU-Definition.