NAG-Gutachten
Die Beschäftigung von Forschungspersonal aus Drittstaaten ist von der Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 67 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) abhängig. Der Abschluss und Nachweis einer Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung kann die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltsbewilligung erheblich beschleunigen. Die Zertifizierung von Unternehmen erfolgt auf Antrag beim Bundesministerium für Inneres, wobei es erforderlich ist, den Forschungszweck des Unternehmens nachzuweisen. Der Nachweis kann mittels Gutachten der FFG erbracht werden.
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FFG Muster-Konsortialvertrag
Innerhalb der Förderprogramme der FFG können Forschungsprojekte gefördert werden an deren Abwicklung mehrere Partner beteiligt sind, sogenannte kooperative Projekte. Im Rahmen von kooperativen Projekten ist der Abschluss und Nachweis eines Konsortialvertrages zumeist zwingende Voraussetzung für den Abschluss des Fördervertrages oder die Auszahlung der ersten Förderrate. Um die FördernehmerInnen bei der Gestaltung der Konsortialverträge Unterstützung bieten zu können, stellt die FFG einen Muster-Konsortialvertrag inklusive Sidelettern mit den jeweiligen Programmspezifika zur Verfügung.