Die Förderung für ein "Frontrunner"-Projekt besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu maximal 45 % der anerkennbaren Kosten. Für Mittelunternehmen (MU) gilt ein Satz 35 %, für Kleinunternehmen (KU) 45 % und für Großunternehmen 25 % der Projektkosten.
Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.