Was wird gefördert?
In der 5. Ausschreibung sind €4 Millionen Förderung für Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Sonderfahrzeugen der Klassen N2 und N3 (siehe Downloadbereich: Liste Sonderfahrzeuge), der Umrüstung des Antriebsstranges zu emissionsfreien Sonderfahrzeugen der Klassen N2 und N3 und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände: 80% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. 80% der Nettokosten der Umrüstung des Antriebsstranges zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen.
- Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
- Oberleitungsnutzfahrzeuge
- Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.
40% bzw. 60% (im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs) der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert.
Wer wird gefördert?
Außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen
Konsortien von außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen, es sollten bei Antragstellung alle Projektpartner bekannt sein. Subauftragnehmer können über Rechnungen oder als Drittkosten abgerechnet werden. Konsortialänderungen sind im Einzelfall nach Prüfung möglich. Bei Unterzeichnung des Förderungsvertrags muss ein Konsortialvertrag vorhanden sein.
Unternehmen aus dem Ausland müssen über einen Standort in Österreich verfügen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Ausschreibung verfügt über ein Budget von € 4 Mio., gefördert werden 80% der Mehrkosten für emissionsfreie Fahrzeuge bzw. 80% der Umrüstungskosten und 40% der Anschaffungskosten für Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die erforderlichen Angaben für die Einreichung entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 3 Monate nach Ausschreibungsende feststehen.