Mission Statement
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bietet mit ihrem differenzierten Angebot geeignete Instrumente für die verschiedenen Bedürfnisse von Unternehmen, Forschungs- und Hochschulinstituten: Das Portfolio reicht von niederschwelligen Programmen, die den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit erleichtern bis hin zur Förderung und Finanzierung von Spitzenforschung und Exzellenzzentren. Über die finanzielle Unterstützung hinaus bietet die FFG vielfältige Dienstleistungen – so agiert sie zum Beispiel als Nationale Kontaktstelle für die Forschungsprogramme der Europäischen Union und als Schnittstelle zur Europäischen Weltraumagentur.
Für die FFG können Forschung, Entwicklung und Innovation optimal nur unter Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen realisiert werden. Sie unterstützt daher die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft und fördert verstärkt Humanressourcen. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Forschung ist dem FFG-Management ein Anliegen – darum wird Gender Mainstreaming in allen Bereichen der FFG umgesetzt.
Als Agentur versteht sich die FFG als kundenorientierte, moderne ExpertInnenorganisation an der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Universitäten. Die FFG ist international vernetzt und spricht rund 35 Sprachen. Die FFG arbeitet laufend an der Verbesserung und Weiterentwicklung ihres Angebots mit dem Ziel eines effektiven und effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel nach strengen Qualitätskriterien. Die Verwertungsrechte an den von uns geförderten Forschungsergebnissen bleiben bei den KundInnen.
Die FFG kommt ihren Aufgaben im Rahmen ihrer guten Partnerschaft mit den Eigentümerressorts, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) nach. Darüber hinaus gibt es erfolgreiche Kooperationen mit dem Klima- und Energiefonds, der FTE-Nationalstiftung, der Europäischen Kommission und einzelnen Bundesländern.
Gesetzlicher Auftrag
Die FFG wurde durch das Bundesgesetzblatt I Nr. 73/2004 "Forschungsförderungsgesellschaft Errichtungsgesetz" (kurz FFG Gesetz) mit 1. September 2004 gegründet. Sie steht zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich. Träger der FFG sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Als Anbieter von Förderdienstleistungen ist die FFG aber auch im Auftrag anderer nationaler und internationaler Institutionen tätig.
Die Aufgaben der FFG sind im FFG Gesetz, § 3 determiniert:
- Die Aufgabe der FFG ist die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung zum Nutzen Österreichs
- Die Gesellschaft ist zur Durchführung und Abwicklung von jeglichen Maßnahmen und Tätigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene, die der FTI+D Förderung dienen, berechtigt. Dazu zählen insbesondere:
- Förderung von FTEI+D-Vorhaben natürlicher und juristischer Personen;
- Durchführung strategischer Fördermaßnahmen und -programme für FTEI+D;
- Förderung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft;
- Unterstützung der österreichischen Wirtschaft und Wissenschaft in allen Belangen der Teilnahme an europäischen und internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen sowie der Digitalisierung;
- Vertretung der österreichischen Interessen gegenüber den relevanten europäischen und internationalen Institutionen im Auftrag des Bundes;
- Unterstützung des Bundes bei der Konzeption und Weiterentwicklung von FTEI+D-Förderungsmaßnahmen und -programmen;
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung von FTEI+D
- Unterstützung des Bundes bei Beratungsleistungen, Mittlungsleistungen sowie durch Entwicklung, Umsetzung und Monitoring von strategischen und operativen Maßnahmen.
- Die Abwicklung sonstiger, im öffentlichen Interesse liegender Förderungsmaßnahmen, die der Gesellschaft durch Gesetz oder Vertrag übertragen werden.
Für die FFG, als eine zentrale Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtung, kommt das Bundesgesetz über die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsfinanzierungsgesetz – FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020 zur Anwendung.