Was wird gefördert?
In der 3. Ausschreibung sind €14 Millionen Förderung aus RRF-Mitteln für Fahrzeuge der Klasse N1 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände: 36% der Anschaffungskosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen.
- Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
- Oberleitungsnutzfahrzeuge
- Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.
40% der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert. Weitere Details entnehmen Sie bitte den FAQs zu diesem Förderprogramm.
Wer wird gefördert?
Außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen
Konsortien von außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen, es sollten bei Antragstellung alle Projektpartner bekannt sein. Subauftragnehmer können über Rechnungen oder als Drittkosten abgerechnet werden. Konsortialänderungen sind im Einzelfall nach Prüfung möglich. Bei Unterzeichnung des Förderungsvertrags muss ein Konsortialvertrag vorhanden sein.
Unternehmen aus dem Ausland müssen über einen Standort in Österreich verfügen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Ausschreibung verfügt über ein Budget von € 14 Mio. aus RRF-Mitteln, gefördert werden 36% der Anschaffungskosten für emissionsfreie Fahrzeuge und 40% der Anschaffungskosten für Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die erforderlichen Angaben für die Einreichung entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 3 Monate nach Ausschreibungsende feststehen.