Die Ausschreibung „Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2024“ adressiert spezifische angewandte Forschungsfragen und F&E-Dienstleistungen, die einen Beitrag zur Entwicklung klimaneutraler, resilienter und klimawandelangepasster Städte, Quartiere und Gebäude leisten werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des BMK und des Klima- und Energiefonds. Es steht ein Budget von insgesamt rund 23 Millionen EUR zur Verfügung.
Förderentscheidung:
Folgende Projekte wurden von einem internationalen Bewertungsgremium als förderungs- bzw. finanzierungswürdig eingestuft.
Die Veröffentlichung von Förderentscheidungen auf der Website der FFG dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung bzw. Finanzierung. Alle Angaben sind überdies vorbehaltlich Tippfehler zu verstehen.
Was wird gefördert?
Projektvorhaben für Förderungen können in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten eingereicht werden:
- Ausschreibungsschwerpunkt 1 - Urbane Technologieentwicklungen
- Ausschreibungsschwerpunkt 2 - Urbane Systeminnovationen
- 2.1 Klimaneutralitätslösungen für (Pionier-)Städte
- 2.2 Transformative und soziale Innovationen im urbanen System
- 2.3 Sondierungen für Pionier-Kleinstädte
- Ausschreibungsschwerpunkt 3 - Urbane Pilotdemonstrationen und Pionierquartiere
- 3.1 Demonstration von klimaneutralen Gebäuden
- 3.2 Demonstration von klimaneutralen Quartieren
- 3.3 Quartiere in Pionier-Großstädten
- Ausschreibungsschwerpunkt 4 - Qualifizierungsnetzwerke
- 4.1 Qualifizierungsnetzwerk Nachhaltiges Bauen für klimaneutrale Städte
- 4.2 Qualifizierungsnetzwerk für klimaneutrale und klimaresiliente Städte
Darüber hinaus werden ebenfalls F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen finanziert:
- F&E-Dienstleistung 1: AI for Green für klimaneutrale Städte
- F&E-Dienstleistung 2: Space4Cities – Satellitenanwendungen für klimaneutrale Städte und Gemeinden
- F&E-Dienstleistung 3: Klimaneutralitätsfahrpläne für Pionierstädte ab 10.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern
Einreichschluss 1: 11.07.2024
Bei Einreichschluss 1 können Vorhaben in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:
- Ausschreibungsschwerpunkte: 2.3 und 3.
- F&E-DL: 5.1, 5.2 und 5.3
Einreichschluss 2: 03.10.2024
Bei Einreichschluss 2 können Vorhaben in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:
- Ausschreibungsschwerpunkte: 1., 2., 3. und 4.
Update 21.08.2024: Bitte beachten Sie das ergänzende Dokument "Präzisierung Ausschreibungsleitfaden TIKS 2024 - Ausschreibungsschwerpunkt 4.pdf
Achtung! Verlängerung Einreichfrist dieser Ausschreibung von 26.09.24 auf den 03.10.24 wegen Notlage in weiten Teilen Österreichs.
Mehr dazu: https://www.ffg.at/news/verlaengerung-einreichfristen-wegen-notlage
Wer wird gefördert?
Die Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Klimaneutralität von Städten beschäftigen (u.a. „Pionierstädte“).
Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Bei Demonstrationsvorhaben im Ausschreibungsschwerpunkt 3 sind die verpflichtenden Zusatzinformationen auszufüllen und als Anhang ergänzend zur Online-Projektbeschreibung hochzuladen. Die Vorlage finden Sie im Downloadcenter.
Sollten Sie eine Einreichung im Anwendungsfeld eines laufenden Innovationslabors planen, muss eine frühzeitige Kontaktaufnahme und eine inhaltliche Abstimmung mit dem Innovationslabor stattfinden, um eine allfällig mögliche Verzahnung mit weiteren geplanten und laufenden Forschungsvorhaben abzuklären. Weitere Informationen zu den Innovationslaboren finden Sie auf den Seiten: Innovationslabore und Mobilitätslabore
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich für Einreichschluss 1 im September 2024 und Einreichschluss 2 im Dezember 2024 vor.
Beratung
Aufzeichnung des Informationswebinars
Präsentation Infowebinar
Gerne stehen wir Ihnen für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im Downloadcenter.
Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Einreichfrist an die FFG (alexander.poeltl@ffg.at) zu richten. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet.
Für F&E-Dienstleistung 3: „Klimaneutralitätsfahrpläne für Pionier-Kleinstädte ab 10.000 Einwohner:innen“ werden als Hilfestellung für die Einreichung ein Informationswebinar und eine Schreibwerkstatt in Form von Online-Terminen angeboten.
- Informationswebinar für neue Pionierkleinstädte: 06.05.2024, 09:30-11:00 Uhr
- Schreibwerkstatt zu den Themen „FFG Förderportal, Klimaneutralitätsfahrpläne und offene Fragen“: 27.05.2024, 09:30-11:00 Uhr