Mission Klimaneutrale Stadt - Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2024

Forschungs- und Demonstrationsprojekte zur Entwicklung klimaneutraler, resilienter und klimawandelangepasster Städte

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Klima- und Energiefonds haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsam durch die Mission „Klimaneutrale Stadt“ die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten, Quartieren und Gebäuden zu ermöglichen und zu beschleunigen.

Was wird gefördert?

Projektvorhaben für Förderungen können in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten eingereicht werden:

  • Ausschreibungsschwerpunkt 1 - Urbane Technologieentwicklungen
  • Ausschreibungsschwerpunkt 2 - Urbane Systeminnovationen 
    • 2.1 Klimaneutralitätslösungen für (Pionier-)Städte
    • 2.2 Transformative und soziale Innovationen im urbanen System
    • 2.3 Sondierungen für Pionier-Kleinstädte
  • Ausschreibungsschwerpunkt 3 - Urbane Pilotdemonstrationen und Pionierquartiere 
    • 3.1 Demonstration von klimaneutralen Gebäuden
    • 3.2 Demonstration von klimaneutralen Quartieren
    • 3.3 Quartiere in Pionier-Großstädten
  • Ausschreibungsschwerpunkt 4 - Qualifizierungsnetzwerke 
    • 4.1 Qualifizierungsnetzwerk Nachhaltiges Bauen für klimaneutrale Städte
    • 4.2 Qualifizierungsnetzwerk für klimaneutrale und klimaresiliente Städte

Darüber hinaus werden ebenfalls F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen finanziert:

  • F&E-Dienstleistung 1: AI for Green für klimaneutrale Städte 
  • F&E-Dienstleistung 2: Space4Cities – Satellitenanwendungen für klimaneutrale Städte und Gemeinden
  • F&E-Dienstleistung 3: Klimaneutralitätsfahrpläne für Pionierstädte ab 10.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern

 

Einreichschluss 1: 11.07.2024

Bei Einreichschluss 1 können Vorhaben in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  • Ausschreibungsschwerpunkte: 2.3 und 3.
  • F&E-DL: 5.1, 5.2 und 5.3

 

Einreichschluss 2: 03.10.2024

Bei Einreichschluss 2 können Vorhaben in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  • Ausschreibungsschwerpunkte: 1., 2., 3. und 4.

Update 21.08.2024: Bitte beachten Sie das ergänzende Dokument "Präzisierung Ausschreibungsleitfaden TIKS 2024 - Ausschreibungsschwerpunkt 4.pdf

Achtung! Verlängerung Einreichfrist dieser Ausschreibung von 26.09.24 auf den 03.10.24 wegen Notlage in weiten Teilen Österreichs. 
Mehr dazu: https://www.ffg.at/news/verlaengerung-einreichfristen-wegen-notlage

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Klimaneutralität von Städten beschäftigen (u.a. „Pionierstädte“).

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.

Was sind die Einreichkriterien?

Die genauen Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden. Bitte beachten Sie auch den Kostenleitfaden für etwaige Details. Sämtliche Leitfäden finden Sie im Bereich Ausschreibungsdokumente weiter unten auf dieser Seite.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im ebenfalls unter den Ausschreibungsdokumenten weiter unten.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Bei Demonstrationsvorhaben im Ausschreibungsschwerpunkt 3 sind die verpflichtenden Zusatzinformationen auszufüllen und als Anhang ergänzend zur Online-Projektbeschreibung hochzuladen. Die Vorlage finden Sie im Downloadcenter.

Sollten Sie eine Einreichung im Anwendungsfeld eines laufenden Innovationslabors planen, muss eine frühzeitige Kontaktaufnahme und eine inhaltliche Abstimmung mit dem Innovationslabor stattfinden, um eine allfällig mögliche Verzahnung mit weiteren geplanten und laufenden Forschungsvorhaben abzuklären. Weitere Informationen zu den Innovationslaboren finden Sie auf den Seiten: Innovationslabore und Mobilitätslabore

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich für Einreichschluss 1 im September 2024 und Einreichschluss 2 im Dezember 2024 vor.

 

Förderentscheidung:

Folgende Projekte wurden von einem internationalen Bewertungsgremium als förderungs- bzw. finanzierungswürdig eingestuft.

Die Veröffentlichung von Förderentscheidungen auf der Website der FFG dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung bzw. Finanzierung. Alle Angaben sind überdies vorbehaltlich Tippfehler zu verstehen.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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