Hintergrund der Fördermaßnahme
Die Fördermaßnahme Ländliche Innovationssysteme (77-03) ist Teil des GAP-Strategieplan Österreich (2023-2027) und wird im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft umgesetzt. „GAP“ steht für „Gemeinsame Agrarpolitik“ und wurde 1962 auf EU-Ebene eingeführt, um die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft in EU-Ländern zu stärken. Im Fokus stehen unter anderem die Unterstützung der Landwirt:innen, die Bekämpfung des Klimawandels und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die Erhaltung ländlicher Gebiete und Landschaften in der EU sowie die Belebung der Wirtschaft im ländlichen Raum.
Am 1. Jänner 2023 trat die GAP 2023–2027 in Kraft, im Rahmen derer die EU-Mitgliedstaaten nationale GAP-Strategiepläne entwickelten. Der GAP-Strategieplan Österreich (2023-2027) wird zum Teil mit Mitteln der EU sowie zum Teil mit nationalen Mitteln (Bund und Länder) umgesetzt. Insgesamt 8,8 Milliarden EUR stehen für die Umsetzung von insgesamt 98 verschiedenen Maßnahmen zur Verfügung.
Ziele der Fördermaßnahme
Eine der Maßnahmen des GAP-Strategieplan Österreich (2023-2027) ist die Fördermaßnahme Ländliche Innovationssysteme (77-03), deren Grundlage die Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen ist. Fördergeber ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML).
Die Fördermaßnahme hat zum Ziel, Innovationskapazitäten und -fertigkeiten in ländlichen Regionen zu stärken; den Aufbau, die Weiterentwicklung und/oder die Etablierung ländlicher Innovationssysteme zu unterstützen; und zur Entwicklung neuartiger Lösungen entlang von Wertschöpfungsketten beizutragen.
Förderabwicklung
Die Förderung erfolgt über die Digitale Förderplattform (DFP) auf dem Internetserviceportal der AgrarMarkt Austria (eAMA). Fördereinreichungen über den eCall der FFG sind nicht möglich. Im Rahmen der Fördermaßnahme agiert die FFG als Bewilligende Stelle (BST) und übernimmt in dieser Rolle eine Beobachtungs- und Beratungsfunktion.
WICHTIGER HINWEIS: Die Antragstellung für die gesamte Fördermaßnahme 77-03 (FG 1: Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess, FG 2.1: Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN) & FG 2.2: Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP)) wird mit Abschluss des 3. Stichtages (30. September 2024) nunmehr auf ein Aufrufverfahren („Calls“) umgestellt. Daher können Sie erst wieder Förderanträge stellen, wenn der erste Aufruf eröffnet wird. Der erste „Call“ wird voraussichtlich vom 16. Juni 2025 bis 16. Oktober 2025 geöffnet sein.
Kontakt
Bewilligende Stelle:
Für allgemeine Informationen zu den Fördergegenständen der Fördermaßnahme 77-03 (Ländliche Innovationssysteme) wenden Sie sich bitte an das FFG-Förderservice (Telefon: +43 5 7755 0) bzw. direkt an das Team Regionale Innovationssysteme (regionaleinnovationssysteme@ffg.at).
Technische Fragen zur Einreichplattform DFP der AMA:
AgrarMarkt Austria (AMA)
Tel.: 05 03151 99
E-Mail: dfp@ama.gv.at