Personalkosten im Antrag in Horizon Europe = sectionBottom" :style="isSticky ? `padding-top: ${sectionHeight}px;` : ''" class="relative"> Auf dieser Seite Info Kontakt Ein Großteil der Kosten von Horizon Europe-Projekten entfällt regelmäßig auf die Personalkosten. Bereits in der Antragsphase ist dieses Wissen von Vorteil. Personalkosten im Antrag Der Antrag muss eine Berechnung enthalten, wieviel Zeit eine Person für das Projekt voraussichtlich aufwenden wird. Diese geschätzte Arbeitszeit ist in Part B (Section 3.1, Table 3.1f sowie Table 3.1a und Table 3.1b) des Antrages in Form von sogenannten „Personenmonaten“ („person months“) anzugeben. Berechnung 1 Personenmonat = tatsächliche Jahresproduktivstunden / 12 Diese Personenmonate sind pro Partnerorganisation im künftigen Projekt für die gesamte Projektlaufzeit pro Arbeitspaket anzugeben. Die Berechnung der voraussichtlichen Personalkosten sollte auf einer groben aber realistischen Schätzung basieren, die auch einen Spielraum für z.B. künftige Gehaltssteigerungen enthält. Weitere Informationen Rechts- und Finanzfragen zu Horizon Europe Mehr erfahren Themenübersicht zu Recht und Finanzen: Projektantrag Mehr erfahren EC: Horizon Europe - offizielle Dokumente Mehr erfahren Fragen zu Horizon Europe Mehr erfahren Kontakt Mag. Martin BAUMGARTNER +43 577 554 008 E-Mail senden Mag. Tamara-Katharina MITISKA +43 577 554 009 E-Mail senden Robert WOREL +43 577 554 611 E-Mail senden Über die FFG Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein. Mehr erfahren Bleiben Sie verbunden Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden. Ihre E-Mail Adresse