Was wird gefördert?
In dieser Ausschreibung können kooperative F&E Projekte in der Kategorie Experimentelle Entwicklung eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Konsortien bestehend aus Daseinsvorsorgern (sekundäre und tertiäre Endanwender:innen), Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Daseinsvorsorger und Gemeinden sind in den Konsortien besonders in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. als Anbieter von Pflege- und Betreuungsdiensten) von Interesse und werden bei entsprechendem Profil im Projekt als Unternehmen gewertet.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Ausschreibung steht ein Budget in der Höhe von 1,5 Mio Euro zur Verfügung. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung).
Was sind die Einreichkriterien?
Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Projektkonsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein. Zudem sind Anforderungen an die Kostenaufteilung zu beachten. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung ist für Dezember 2022 geplant.