Wie funktioniert die Einreichung?
Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Programmleitfaden Breitband Austria 2020 Leerrohr.
Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie weiter unten im Downloadcenter.
- die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
- Antragsformulare im eCall downloaden
- vom eCall in die vom BMLRT zur Verfügung gestellte Web-GIS-Applikation einsteigen und dort die geografischen Plandaten über das grafische User-Interface eingeben oder als KML-Datei hochladen
- in den eCall zurückkehren, Antrag abschließen und „Einreichung abschicken“ drücken
- nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet
- nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post
Bitte beachten Sie:
- das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie
- das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!
Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Hier finden Sie eine Online-Hilfe („Online-Tutorial“) zum eCall.
Ihr Förderansuchen wird nach vier Qualitätskriterien beurteilt:
- Geografische Abdeckung
- Regionale Relevanz
- Planungsqualität und Mitverlegungsgrad
- Wirtschaftlichkeit
Eckdaten der 13. Ausschreibung |
Budget |
10 Millionen Euro |
Einreichfrist (Ende) |
20. Oktober 2021, 12:00 Uhr Mittag |
Einreichportal |
https://ecall.ffg.at |
Erforderliche Einreichdokumente |
• Projektbeschreibung • Kosten- und Finanzierungsplan im eCall • Projektplanung im eCall (WebGIS) • Standardangebot inkl. Kalkulationstabelle • Verpflichtungserklärung • Nachweise zu den ZIS-Abfragen Infrastruktur und Bauvorhaben • Bestätigung der Erstberatung durch das Breitbandbüro im BMLRT • Einverständniserklärung/en der Gemeinde/n, wenn die Gemeinde nicht Förderwerber ist • Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Garantieerklärungen/en (pro Eigentümer, außer vom tatsächlichen Förderwerber), sofern unterschiedliche Eigentümer der geförderten Infrastruktur beteiligt sind • Separate Kosten-/Finanzierungsplanungen von Partnern (pro Eigentümer), sofern unterschiedliche Eigentümer der geförderten Infrastruktur beteiligt sind |
Anschlussförderung Land Salzburg
Ergänzend zur Bundesförderung des BMLRT bietet das Land Salzburg eine Leerverrohrungsförderung für Ausbauprojekte an. Die Top-up-Förderung des Landes Salzburg beträgt bis zu 40%. Die Förderhöhe errechnet sich aus der jeweils entstehenden Deckungslücke des Projektes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Land Salzburg Breitbandförderungen.
Anschlussförderung Land Niederösterreich
Ergänzend zur Bundesförderung des BMLRT bietet das Land Niederösterreich eine Leerverrohrungsförderung für Ausbauprojekte an. Die Top-up-Förderung des Landes Niederösterreich beträgt bis zu 25%. Die Förderhöhe errechnet sich aus der jeweils entstehenden Deckungslücke des Projektes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Beihilfen für den Breitbandausbau - Land Niederösterreich und Breitband Richtlinien 2021.