Was muss die Barrierefreiheitserklärung enthalten?
In der Barrierefreiheitserklärung müssen folgende Punkte verpflichtend angeführt werden:
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte (sofern vorhanden)
- Angaben zur Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
Das Durchsetzungsverfahren bei Websites und mobilen Anwendungen, die dem Bund zuordenbar sind entspricht der Beschwerdestelle der FFG. Das Durchsetzungsverfahren bei Websites und mobilen Anwendungen, die einem Bundesland zuordenbar sind entspricht den Beschwerdestellen in den einzelnen Bundesländern.
Hier finden Sie eine Mustererklärung für Websites und mobile Anwendungen des Bundes, die die komplette Gliederung zeigt und alle verpflichtenden Inhalte umfasst (in den Bundesländern bestehen andere Vorgaben bezüglich Durchsetzungsverfahren):
Von der Europäischen Kommission werden auch weitere (fakultative) Inhalte für die Barrierefreiheitserklärung vorgeschlagen, die Sie aufnehmen können aber nicht müssen. Die ausführliche Mustererklärung der Europäischen Kommission inklusiver aller fakultativer Inhalte finden Sie im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 im Abschnitt „Anhang“.
Wo muss die Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?
Bei Websites muss die Barrierefreiheitserklärung über die Startseite oder zusätzlich über jede Unterseite erreichbar sein. Das kann etwa über einen Link in einer statischen Kopf- oder Fußzeile erfolgen (vergleichbar mit Impressum oder Datenschutzerklärung).
Bei mobilen Anwendungen muss die Barrierefreiheitserklärung auf der Website des Rechtsträgers, der diese mobile Anwendung entwickelt oder deren Entwicklung beauftragt hat, veröffentlicht werden. Alternativ kann sie auch zusammen mit anderen Informationen beim Herunterladen der mobilen Anwendung oder in der mobilen Anwendung selbst zur Verfügung gestellt werden.
Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung muss regelmäßig – zumindest einmal im Jahr – überprüft und aktualisiert werden.
Beispiele für Barrierefreiheitserklärungen
Hier finden Sie einige Beispiele für Barrierefreiheitserklärungen, die zeigen, wie deren Umsetzung in der Praxis aussehen kann. Diese Erklärungen sind alle anhand der verpflichtenden Inhalte gegliedert. Die Beispiele dienen lediglich zur Veranschaulichung des möglichen Aufbaus einer Barrierefreiheitserklärung. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele von der FFG nicht auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurden.
Weitere Informationen
- Servicestelle zur digitalen Barrierefreiheit
- WZG - Anwendbarkeit, Methodik und Bericht
- Zurück zur Übersicht
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048
- Richtlinie 2016/2102
- Erklärung zur Barrierefreiheit der FFG-Website und mobilen Anwendungen