Kostenleitfaden (gültig: V 2.1)
Mit der Ausschreibung des Instruments „Stiftungsprofessur“ unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wichtige Wissensbereiche für den Innovationsstandort Österreich und leistet einen Beitrag zur vertiefenden Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Themen:
- Aktive Mobilität – neue Lösungen im handlungsfeldübergreifenden Kontext zwischen Klima/ Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft
- Akustik und Lärmwirkungsforschung im Verkehrswesen
- Dynamische Systeme – „Daten sind der Rohstoff – Modellierung ist der Schlüssel“
Ein Vorhaben muss sich explizit auf ein Thema beziehen, um eine entsprechende Bearbeitungstiefe erreichen zu können. Eine genauere Beschreibung zu den einzelnen Themen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. Jede Stiftungsprofessur soll zudem zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen.
Die Ausschreibung richtet sich an öffentliche Universitäten gemäß § 6 UG 2002 bzw. § 1 DUK-Gesetz 2004. Eine im Wettbewerb um die Förderung einer solchen Position erfolgreiche Universität führt den Auswahlprozess der Person entlang dieser Anforderungen selbst durch. Mit der Stiftungsprofessur ist unmittelbar eine Berufung zur Universitätsprofessorin/ zum Universitätsprofessor (§ 98 UG) auf Basis eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses verbunden.[1] Die Universität ist angehalten, nachhaltige Strukturen (also Strukturen über den Förderzeitraum hinaus) zu schaffen.
Einer Stiftungsprofessur stehen (rechnerisch) rund 3 Mio. EUR an Budget zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt einerseits über die Förderung, anderseits über Eigenmittel der Universität und Barleistungen von mitfinanzierenden Partnern. Die Förderung kann dabei maximal 50 % der Kosten des gesamten Projektes bzw. max. 1,5 Millionen EUR betragen. Zur Mitfinanzierung braucht es mindestens zwei mitfinanzierende Partner, davon mindestens ein Unternehmen. Die Mitfinanzierung erfordert
- mindestens 15 % Eigenmittel der Universität
- mindestens 15 % Barleistungen von mitfinanzierenden Partnern
+++ Neu: die Einreichung erfolgt vollständig online, auch die inhaltliche Darstellung (Projektbeschreibung) muss nicht mehr als Extradokument/Anhang hochgeladen werden +++
Alle Unterlagen und den Ausschreibungsleitfaden finden Sie unten unter "Links und Downloads".
[1] Laut § 98 Abs. 1 des UG 2002 („Die fachliche Widmung einer unbefristet oder länger als drei Jahre befristet zu besetzenden Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors ist im Entwicklungsplan festzulegen“) ist die Professur im Entwicklungsplan zu verankern. Der Prozess der Durchführung eines Berufungsverfahrens ist im UG 2002 geregelt.