+++ Aktueller Hinweis +++
Hier geht es zur Ausschreibung Microelectronics2Market 2024.
Was wird durch die FFG gefördert?
Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung. Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Was wird durch die aws gefördert?
Über die aws - Austria Wirtschaftsserivce als Partnergesellschaft der Technologieoffensive können konkrete Investitionsvorhaben in der Phase der Markterschließung bzw. des Markteintritts unterstützt werden.
Hinweis: Die Nutzung der beiden Förderangebote – F&E-Unternehmensprojekt auf Seiten der FFG und Förderung von Umsetzungsvorhaben auf Seiten der aws – ist dabei an keine Reihenfolge gebunden. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) als Hilfestellung heran.
Wer wird gefördert?
Die Technologieoffensive "Microelectronics2Market" legt den Schwerpunkt auf zwei Zielgruppen:
- KMU (insbesondere Scale-ups), mittelständische Unternehmen und
- etablierte Technologieführer.
Hinweis: Unternehmen in Schwierigkeiten unterliegen einer generellen Regelung laut AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung für ein "Microelectronics2Market"-Projekt besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu maximal 45 % der anerkennbaren Kosten. Für Mittelunternehmen (MU) gilt ein Satz von 35 %, für Kleinunternehmen (KU) von 45 % und für Großunternehmen von 25 % der Projektkosten.
"Lab2Fab"-Projekte sind für gewöhnlich "single firm"-Projekte, daher ist keine Kooperations-Bonifizierung vorgesehen wie zum Beispiel bei einem Basisprogramm-Projekt oder Kleinprojekt.
Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?
Wesentliche Kriterien für die Förderung sind grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Unternehmen intensiviert wird.
Die Einreichung ist jederzeit im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Hinweis zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei der 2. Rate bzw. der Schlussrate bei Projektabschluss).
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.