Kofinanzierung von Projekten im 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7. RP) für privatrechtlich organisierte, außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Bereich der Geistes- oder Sozialwissenschaften
Das Programm TOP.EU steht allen privatrechtlich organisierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt offen, die einen Projektfördervertrag mit der Europäischen Kommission (EK) im 7. RP geschlossen haben. Das 7. RP- Projekt darf nicht mit Pauschalbeiträgen oder zu 100% der direkten Kosten gefördert werden und darf noch nicht abgeschlossen sein. Die Forschungseinrichtung im Bereich der Geistes- oder Sozialwissenschaften muss den Schwerpunkt ihrer Forschungstätigkeit im Inland haben. Von allen erstattungsfähigen Kosten, welche nicht von der EK getragen werden (Finanzierungslücke), kann ein Betrag von max. 75% gefördert werden.