TOP.EU Programm
Das Programm TOP.EU steht allen privatrechtlich organisierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt offen, die einen Projektfördervertrag mit der Europäischen Kommission im 7. Rahmenprogramm geschlossen haben, der nicht mit Pauschalbeiträgen oder zu 100% der direkten Kosten gefördert und noch nicht abgeschlossen ist. Die privatrechtlich organisierte, außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Bereich der Geistes- oder Sozialwissenschaften muss den Schwerpunkt ihrer Forschungstätigkeit im Inland haben. Von allen erstattungsfähigen Kosten, welche nicht von der EK getragen werden (Finanzierungslücke), kann ein Betrag von max. 75% gefördert werden.
Im Bestreben einer Neuorientierung der außeruniversitären Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften kofinanziert das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) zur Sicherung der EU-Rückflussquote hochkompetitive Forschungsprojekte, die bereits von der EK innerhalb des 7. RP gefördert werden. Mittels dieser Teilfinanzierung von Projektkosten, die zur Durchführung der Forschungsvorhaben unabdingbar sind, werden durch das Programm TOP.EU zusätzliche Finanzmittel für die geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber | TOP.EU Programm |
Thema | |
Finanzierung | National
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Einreichung | |
Zielgruppe | Privatrechtlich organisierte, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt und laufenden Projektfördervertrag im 7. RP. Das 7. RP-Projekt darf nicht mit Pauschalbeiträgen oder zu 100% der direkten Kosten gefördert werden oder schon abgeschlossen sein. |
Was wird gefördert | TOP.EU kofinanziert laufende Projekte im 7. EU-Rahmenprogramm (7.RP), die nicht mit Pauschalbeiträgen oder zu 100% der direkten Kosten gefördert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich privatrechtlich organisierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit sozial- oder geisteswissenschaftlichem Forschungsschwerpunkt. Das geförderte 7. RP-Projekt darf noch nicht beendet sein. Die Forschungseinrichtung im Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften muss den Schwerpunkt ihrer Forschungstätigkeit im Inland haben. |
Min. / max. Förderung | n.A. / n.A. |
Welche Kosten werden gefördert? | Von allen erstattungsfähigen Kosten, welche nicht von der Europäischen Kommission (EK) getragen werden (Finanzierungslücke des 7. RP-Projekts), kann ein Betrag von max. 75 % gefördert werden. |
Min. / max. Laufzeit | 0 Monate |
Verfügbarkeit von | 13.07.2011 - 28.07.2015 |