Patent.Scheck 2025

Der direkte Weg zur Patentanmeldung

Der Patent.Scheck hilft Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Gründer:innen (Startups), rasch und mit professioneller Unterstützung abzuklären, ob ihre Innovationsidee patentierbar ist. Im Anschluss fördert er eine (inter)nationale Patentanmeldung, ebenso wie das Monitoring von Patentanmeldungen im Bereich der Innovationsidee. Das Förderungsangebot ist offen für alle Technologien und Forschungsthemen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderungsangebot „Patent.Scheck“ wird die IP-Kompetenz von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Gründer:innen (Startups) gestärkt.

Mit dem Patent.Scheck besteht einmal pro Jahr und Forschungsidee die Möglichkeit, mit einem nationalen Patentamt die Patentierbarkeit (verpflichtende Phase 1) abzuklären. Mit der Förderung können zusätzlich Leistungen wie zu Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2) bezahlt werden.

Wer wird gefördert?

Österreichische Klein- und Mittelunternehmen, Startups sowie Einzelpersonen, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen können (zB Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.

Jetzt mit wenigen Clicks zur Antwort: Mit dem neuen Selbsttest können Sie jetzt mit wenigen Clicks herausfinden, ob auch Ihr Unternehmen den Patent.Scheck in Anspruch nehmen kann.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Gesamtkosten können sich auf bis zu maximal 12.500 EUR belaufen. Bei der Patent.Scheck-Förderung übernimmt die FFG max. 10.000 EUR (das sind 80 % der anerkennbaren Kosten).

Was sind die Einreichkriterien?

Der Patent.Scheck kann einmal alle 12 Monate beantragt werden. Nach der Bewilligung des Patent.Schecks haben Sie ein Jahr Zeit, um interaktiv mit einem nationalen, recherchierenden Patentamt aus Europa die Patentierbarkeit abzuklären (verpflichtende Phase 1). Sollte eine Patentierbarkeit vom Patentamt empfohlen werden, so fördert der Patent.Scheck weitere zusätzliche Leistungen für Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2). Die Ratenauszahlung erfolgt nach den beschriebenen Phasen 1, 2 (Zwischenrate in der Höhe von max. 80 % der Phase 1-Kosten und Endrate von max. 80 % der Phase 2-Kosten).  

Eine europäische Patentanmeldung ist von der Patent.Scheck-Förderung ausgeschlossen. Eine klare Abgrenzung von Projektidee und -inhalt zu anderen F&E-Projekten des Unternehmens muss erkennbar sein (Prüfung auf Mehrfachförderung).

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt ganz einfach über das eCall-System der FFG.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

  • Sie reichen im eCall-System der FFG eine kurze Beschreibung der konkreten Innovationsidee sowie die geplante wirtschaftliche Verwertung ein
  • Die FFG checkt die Formalkriterien und stellt innerhalb von 2 bis 3 Wochen einen Fördervertrag aus
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Förderungszusage als eCall-Nachricht (das ersetzt den Förderungsvertrag).
  • Die FFG zahlt die Zwischenrate für die verpflichtende Phase 1 (max. 80 % der anerkennbaren Kosten der Phase 1)
  • Sie reichen Detailunterlagen über den eCall unter Menüpunkt "Grunddaten" mit der Funktion "Daten an das Patentamt übertragen" direkt beim Patentamt ein und bezahlen für die ersten Leistungen
  • Sie recherchieren gemeinsam und interaktiv mit dem Patentamt bis zu einem Ergebnis (verpflichtendes, persönliches Erstgespräch)
  • Resultat Phase 1: Patentierbar JA oder NEIN
  • Resultat Phase 1: NEIN > Sie schicken einen Abschlussbericht des Patentamts an die FFG und beenden damit das Projekt
  • Resultat Phase 1: JA >  Sie schicken einen Abschlussbericht des Patenamts an die FFG und können unmittelbar mit einem Patentanwalt Kontakt aufnehmen
  • Durchführung Phase 2 mit einem Patentamt und Patentanwalt (Patentanmeldung und Patentmonitoring)
  • Resultat Phase 2: nationale bzw PCT-Patentanmeldung (keine: Anmeldung als europäisches Patent)
  • Abschluss Phase 2: Sie schicken einen Endbericht mit Kopie der jeweiligen Patentanmeldung, Anwaltsrechnung und Zahlungsbestätigung an die FFG.
  • Danach ist keine weitere Abrechnung möglich!
  • Die FFG zahlt die Endrate für Phase 2 (max. 80 % der anerkennbaren Kosten der Phase 2, max. 10.000 EUR)

Weitere Angebote

59 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
FörderungenX
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.