Microelectronics2Market 2025

Förderung für Unternehmen der Halbleiterindustrie und das zugehörige Wertschöpfungsnetzwerk

"Microelectronics2Market" als Technologieoffensive hilft bei der Etablierung neuer, offensiver Geschäftsfeldstrategien, die sich positiv auf die Halbleiterindustrie und verwandte Branchen in Österreich und der EU auswirken. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Microelectronics2Market-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - hervor. Die Förderung ist für Vorhaben und Projektvolumen bis zu 3 Millionen Euro je Projekt möglich. Die Förderungsquote hängt in erster Linie von der Unternehmensgröße ab. 

Wer wird gefördert?

Die Technologieoffensive "Microelectronics2Market" legt den Schwerpunkt auf mittelständische Unternehmen (KMU und insbesondere Scaleups) ebenso wie etablierte Technologieführer. Microelectronics2Market-Projekte sind für gewöhnlich "single firm"-Projekte, daher ist keine Kooperations-Bonifizierung vorgesehen wie zum Beispiel bei einem Basisprogramm-Projekt oder Kleinprojekt.

Neben der klassischen Chipproduktion sind insbesondere auch Unternehmen aus verwandten Bereichen wie zB der Vormaterialfertigung, dem Packaging, Bonding etc., aber auch neue Verfahren zB im Zusammenhang mit der technologischen Nutzung von Quanteneffekten für Datenverarbeitung oder mit Energiespeicherung geeignet, einen Antrag zu stellen.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für ein "Microelectronics2Market"-Projekt besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu maximal 45 % der anerkennbaren Kosten. Für Mittelunternehmen (MU) gilt ein Satz von 35 %, für Kleinunternehmen (KU) von 45 % und für Großunternehmen  von 25 % der Projektkosten. 

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Voraussetzung für eine Förderung sind positive Auswirkungen des Vorhabens auf die Halbleiterindustrie und das dazugehörige Wertschöpfungsnetzwerk.

Für diese Technologieoffensive spezifisch ist auch der Bewertungspunkt der Technologieführer-Positionierung. 

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Weitere Angebote

59 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
FörderungenX
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.