Impact Innovation 2024

Wirkungsvolle Lösungen mittels iterativer Innovationsmethoden (De-minimis Beihilfe)
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Mit Impact Innovation fördert die FFG die Entwicklung von innovativen Ideen und Lösungen. Zentral ist dabei ein Innovationsprozess, der die Idee und Lösungen in intensiver Interaktion mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren entwickelt. Gefördert werden Projekte der Forschungskategorie "Prozess- und Organisationsinnovationen". Alle Themen und alle Branchen können durch Impact Innovation gefördert werden – es gibt keine Einschränkungen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

+++ Aktueller Hinweis +++

In den kommenden Wochen bieten wir Beratungsservices an:

Was wird gefördert?

Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Lösung eines Problems. Zentral ist dabei ein Prozess, in dem ein breiter Personenkreis eingebunden wird, um neue Ideen zu finden und eine wirkungsvolle Lösung zu entwickeln. Das Ergebnis können Dienstleistungen, Produkte oder Prozesse - einschließlich digitale Dienstleistungen, Produkte oder Prozesse - sein, die einen Mehrwert für die Zielgruppe bieten.

Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen, daher sollte sich die methodische Vorgehensweise im Projekt deutlich von Ihrer bisherigen Vorgehensweise bei der Entwicklung von Lösungen unterscheiden.

Eigene Forschungs- oder Innovationserfahrung muss nicht vorhanden sein – die Einbindung einer Innovationsexpertin/eines Innovationsexperten wird gefördert!

Konkret fördert Impact Innovation

  • Intensive Problemanalyse

  • Ideenfindung und Ideenauswahl

  • Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure

  • Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden

  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen

 

 Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

 

Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

Wer wird gefördert?

Das Programm steht Organisationen aus allen Branchen offen, wie zum Beispiel

  • Startups und Unternehmen in Gründung
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
  • Natürliche Personen und Einzelunternehmer:innen
  • Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

sofern sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden können.

Die Förderung ist eine De-Minimis Förderung, die aktuell geltenden De-Minimis Grenzen müssen eingehalten werden. 

Großunternehmen können dann Projekte einreichen, wenn diese einer Sozialen Innovation nachgehen (in diesem Fall handelt es sich um eine de-minimis-Beihilfe). Das Ziel eines sozialen Projekts ist explizit, ein soziales bzw. gesellschaftliches Problem zu lösen.

Auch Vereine und gemeinnützige Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Produkte auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bis zu € 150.000,- Gesamtkosten des Projektes sind möglich. Die Förderung beläuft sich auf 50 % der anerkennbaren Kosten (max. € 75.000,-).

Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.

Was sind die Einreichkriterien?

Der Einsatz von Innovationsmethoden und die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sind bei Impact Innovation zentral. Alle Details finden Sie im Leitfaden zu Impact Innovation.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind Anhänge hochzuladen (zB Saldenliste, Lebensläufe o.ä.).

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
 
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
 
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.
 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch den Beirat Basisprogramme.

Kontakt

Sabine HAHN
Sabine HAHN
T 0043577551501
Karin BERNHARD
Karin BERNHARD
T 0043577551507
Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519
Sarah GANSS
Sarah GANSS
T 0043577551517
Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
T 0043577551511
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518

Ausschreibungsunterlagen

Leitfaden

Kostenleitfaden

Richtlinie

Weitere Informationen, Factsheet

Archiv-Versionen

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.