Impact Innovation - Frequently Asked Questions (FAQ)

Haben Sie Fragen zu Impact Innovation? Mit diesen FAQ unterstützen wir Sie mit ersten wichtigen Antworten. Bitte beachten Sie, dass die Antworten allgemein gehalten und somit nicht auf jede Situation anwendbar bzw. vollständig sind (keine rechtliche Bindung). Für Details und weiterführende Informationen beraten wir Sie gerne persönlich. Letzte Änderung am 15. November 2024

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

1. Was wird gefördert?   
2. Ist es zu spät, wenn man bereits einen fertigen Minimum-Viable-Prototyp hat und diesen in Kürze auf den Markt bringen möchte? Intensive Beta-Tests wurden bereits durchgeführt. Kann ein bereits angelaufenes Projekt (erster Zyklus abgeschlossen) gefördert werden?   
3. Was sind Innovationsmethoden?   
4. Was ist unter „relevante Akteurinnen und Akteure“ zu verstehen?    
5. Ist das Programm nur für Soziale Projekte?   
6. Was versteht die FFG unter einem Projekt der Sozialen Innovation?   
7. Wie ist die Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Relevanz definiert?   
 

Kosten, Leistungen

1. Welche Kosten werden gefördert?   
2. In welcher Höhe werden Kosten gefördert?   
3. Wir sind eine OG (2 Gesellschafter) / Verein ohne Mitarbeiter:innen - wie kann die Arbeit der Gesellschafter / Vereinsfunktionäre einberechnet werden?   
4. Wenn der Kunde ein Unternehmen ist: Sind auch die Kosten, die diesem Unternehmen in der Co-Creation anfallen, förderbar (zB wenn Mitarbeiter:innen der Kunden Workshops in ihrer Arbeitszeit besuchen?    
5. Werden Kosten für die Markterschließung der neuen Lösung gefördert?   
6. Wieviel Prozent der Eigenleistung der Gesellschafter wird gefördert?   
7. Muss ich meine Kosten wirklich nirgends detaillieren?   
8. Gibt es eine Mindestsumme für Projekte?   
9. Was bedeutet ein ausgewogenes Verhältnis bei den Leistungen?   
10. Können Anlagenanschaffungen (F&E-Werkzeuge) auch gefördert werden - mit Afa?

Antrag, Abwicklung

1. Wie kann ein Projekt in Impact Innovation von einem Projekt in den Basisprogrammen abgegrenzt werden?   
2. Kann man den Antrag auch auf Englisch einreichen?   
3. Ich habe noch keine Firma, kann ich trotzdem einreichen?   
4. Ist für die Einreichung eine Projekt.Start-Förderung möglich?   
5. Gibt es eine maximale Projektlaufzeit? Bis wann muss das Projekt starten? Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?   
6. Spielt die Höhe der zu erwartenden technischen Neuheit eine Rolle bei der Förderentscheidung?   
7. Gibt es die Möglichkeit, auch andere Förderungen in Anspruch zu nehmen, zB Leader oder Regionalförderungen?   
8. Das Projekt darf nicht zu weit fortgeschritten sein. Darf das Projekt aber erst mit Antragstellung bzw. Entscheidung begonnen werden?

Teilnahme, Partner

1. Dürfen gemeinnützige Organisationen, wie zB Vereine einreichen?   
2. Dürfen Unternehmen älter als 3 Jahre einreichen?   
3. Ist es förderlich, einen Kooperationspartner für das Projekt zu haben - zB eine größere Firma, die eine Idee im Zuge einer Machbarkeitskooperation testen will?   
4. Wie groß sind die Chancen für ein reines APP-Startup?   
5. Können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einreichen, die mit mehreren KMU zusammenarbeiten?   
6. Müssen als Drittleister F&E-Einrichtungen beigezogen werden oder "genügen" Innovationsberater:innen?   
7. Können auch Kooperationsprojekte eingereicht werden?

 

ALLGEMEIN

1. Was wird gefördert?

Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden, um eine Lösung für ein konkretes Problem zu entwickeln. Zentral dabei ist ein Innovationsprozess, der die Ideen und Lösungen in intensiver Interaktion mit allen relevanten Akteur:innen entwickelt. Das Wissen über notwendige Methoden kann auch erst im Projekt mit externer Unterstützung aufgebaut werden. Die Förderung kann für eine intensive Analyse des identifizierten Problems, die Generierung von Lösungsideen bis hin zur Entwicklung der Lösung verwendet werden.

Konkret fördert Impact Innovation

  • Intensive Problemanalyse

  • Ideenfindung und Ideenauswahl

  • Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure

  • Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden

  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen

 

 Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

 

Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

2. Ist es zu spät, wenn man bereits einen fertigen Minimum-Viable-Prototyp hat und diesen in Kürze auf den Markt bringen möchte? Intensive Beta-Tests wurden bereits durchgeführt. Kann ein bereits angelaufenes Projekt (erster Zyklus abgeschlossen) gefördert werden?

Das Programm setzt in einer frühen Projektphase an (siehe Innovationsprozess gemäß Leitfaden, Kapitel 2.1). Ein Antrag kann gestellt werden, wenn ein Problem identifiziert wurde bis hin zu dem Zeitpunkt, an dem erste Lösungsideen vorhanden sind. Bis dahin können auch bereits gestartete Projekte gefördert werden. Machen Sie den Check und lesen Sie dazu ein paar aktuelle Bespiele - es sind spannende Projekte!

3. Was sind Innovationsmethoden?

Innovationsmethoden sind Methoden, die eine Vorgehensweise zum Austausch von Wissen und Erfahrungswerten vorgeben. Vor allem für das Einbeziehen der relevanten Akteur:innen bedarf es passender Methoden, die es möglich machen, Erfahrungen, Ideen und Expertenwissen frühzeitig, wiederholt und zielgerichtet abzurufen und einzubinden

4. Was ist unter „relevante Akteur:innen“ zu verstehen?

Relevante Akteure sind Personen und/oder Organisationen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu dem Problem haben. Neben der Anwendung von Innovationsmethoden ist deren eine Grundvoraussetzung für eine Förderung.

Relevante Akteure können sowohl Kunden oder Nutzer sein, als auch Expertinnen und Experten mit dem notwendigen Wissen im entsprechenden Themengebiet oder Stakeholder, wie Interessensvertretungen, also jede Person, die mit dem Problem oder dessen Wirkung in Berührung kommt oder deren Erfahrung zur Lösungsfindung beitragen kann. Es kann sich dabei auch um unübliche (zB branchenfremde) Akteur:innen handeln, die mit ihrer Expertise den Themenbereich breiter abdecken und für andere Sichtweisen sorgen können.

5. Ist das Programm nur für Soziale Projekte?

Nein, es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Branche.

Unter Impact wird auch ein ökonomischer Impact verstanden. Es werden die Auswirkungen der Problemstellung (zB auch auf Kunden) betrachtet. Berücksichtigt wird dabei, wie weitreichend und stark die Auswirkungen auf die vom Problem direkt oder indirekt betroffene Gruppen sind und inwieweit eine flächendeckende und nachhaltige Lösung des Problems möglich ist.

6. Was versteht die FFG unter einem Projekt der Sozialen Innovation?

Das Ziel eines sozialen Projekts ist explizit, ein soziales bzw. gesellschaftliches Problem zu lösen.

Dabei werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte in folgenden Themen-Bereichen entwickelt:
  • Sozialen Dienstleistungen (zB in der Pflege von älteren Menschen, Obdachlosenbetreuung etc.)
  • Bildungskonzepte und -angebote außerhalb des staatlichen Bildungssystems
  • Lösungen zur Initiierung und Betreuung von Netzwerken und Gemeinschaften
  • Lösungen für gesellschaftliche Partizipationsprozesse
  • Angebote und Konzepte im Sozialen Wohnungsbau
  • Betreuung von benachteiligten Personengruppen
  • Lösungen zur Armutsbekämpfung
  • Lösungen zu Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen
  • Lösungen zu Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Betreuung und soziale Einbindung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen
  • Kinderbetreuung und -beaufsichtigung
  • Langzeitpflege
  • Maßnahmen im Rahmen der sozialen Fürsorge
  • Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
  • Medien und Transparenz
  • Maßnahmen zur Förderung der Demokratie
  • Maßnahmen zum Umweltschutz
  • Maßnahmen zum Konsumentenschutz

7. Wie ist die Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Relevanz definiert?

Die gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit lassen sich prinzipiell davon ableiten wie vielen Menschen geholfen wird, wie weitreichend das geschehen kann und wie schwer die Problemstellung wirkt.

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

KOSTEN, LEISTUNGEN

1. Welche Kosten werden gefördert?

Alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) während des Förderungszeitraums entstanden sind (zB Drittkosten, Personalkosten, Sachkosten oder Reisekosten):

  • Kosten zur intensiven Problemanalyse
  • Kosten für die Einbindung relevanter Akteur:innen
  • Kosten für die Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden
  • Kosten für die Ideenfindung & Ideenauswahl
  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen

Details entnehmen Sie bitte dem FFG-Kostenleitfaden bzw. dem Leitfaden, Kapitel 3.3)

2. In welcher Höhe werden Kosten gefördert?

Die Förderung im Rahmen von Impact Innovation erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 75.000 EUR (d.h. Gesamtkosten von max. 150.000 EUR sind förderbar).

3. Wir sind eine OG (2 Gesellschafter), Verein ohne Mitarbeiter:innen - wie kann die Arbeit der Gesellschafter oder Vereinsfunktionäre einberechnet werden?

Es gelten die allgemeinen Bedingungen des FFG-Kostenleitfadens: Es kann ein Pauschalstundensatz von 45 EUR pro Stunde angewendet werden.

4. Wenn der Kunde ein Unternehmen ist: Sind auch die Kosten, die diesem Unternehmen in der Co-Creation anfallen, förderbar (zB wenn Mitarbeiter:innen der Kunden Workshops in ihrer Arbeitszeit besuchen)?

Ja, sofern diese über Rechnungen an das antragstellende Unternehmen belegbar sind.

5. Werden Kosten für die Markterschließung der neuen Lösung gefördert?

Nein. Die FFG unterstützt jedoch nach erfolgreich entwickelten Prozess- und Dienstleistungsinnovationen die Markteinführung mit der Markt.Start-Förderung (maximale Gesamtkosten 500.000 EUR, maximales Darlehen max. 250.000 EUR, Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a., ohne Besicherung).

6. Wieviel Prozent der Eigenleistung der Gesellschafter wird gefördert?

Der Anteil an externen und internen Leistungen muss für das jeweilige Projekt ausgewogen und nachvollziehbar sein. Das hängt vom Inhalt des Projektes und den beteiligten Know-How Trägern ab. Ausschließlich interne Personalkosten können aber definitiv nicht als ausgewogen betrachtet werden. Die Förderquote liegt generell bei 50 % der Gesamtkosten.

7. Muss ich meine Kosten wirklich nirgends detaillieren?

Nein, wir gehen davon aus, dass sich das Projekt im Laufe des nächsten Jahres noch stark ändern wird und noch gar nicht klar ist, welche Kosten genau anfallen. Beschreiben Sie daher die Arbeitspakete oder Meilensteine oder Objectives & Key Results in der Projektbeschreibung (siehe Muster - Word-Vorlage direkt im eCall), die Sie kennen, möglichst klar und geben Sie eine Schätzung für die Gesamtsumme an. Es gibt etwa zur Halbzeit einen Kurzbericht und zum Ende des Projektes eine detaillierte Kostenabrechnung, in deren Rahmen nicht förderwürdige Positionen (laut FFG-Kostenleitfaden) dann gestrichen werden.

8. Gibt es eine Mindestsumme für Projekte?

Nein. Es ist aber zu hinterfragen, ob und wie bei einem sehr kleinen Projekt ein Problem auch nachhaltig und weitreichend gelöst werden kann.

9. Was bedeutet ein ausgewogenes Verhältnis bei den Leistungen?

Der Anteil an internen Ressourcen und notwendigen externen Leistungen muss für das jeweilige Projekt ausgewogen und nachvollziehbar sein. Die Ausgewogenheit hängt vom Inhalt des Projektes und den beteiligten Know-How Trägern ab. Ausschließlich externe oder interne Leistungen können nicht als ausgewogen betrachtet werden. Sofern jedoch nachgewiesen werden kann, dass interne oder externe Leistungen unentgeltlich und damit nicht kostenwirksam erbracht werden (zB werden von anderen Stellen gefördert) wird das bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Kosten berücksichtigt.

10. Können Anlagenanschaffungen (F&E-Werkzeuge) auch gefördert werden - mit Afa?

Ja.

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

ANTRAG, ABWICKLUNG

1. Wie kann ein Projekt in Impact Innovation von einem Projekt in den Basisprogrammen abgegrenzt werden?

Impact Innovation unterstützt Projekte in den frühen Phasen der Problemanalyse, Ideenfindung und Lösungsentwicklung. Ein Basisprogramm kann unter Umständen danach folgen. Projekte dürfen nicht von anderen Förderprogrammen (auch wenn die Förderung nicht von der FFG kommt) unterstützt werden. Parallele Förderungen müssen gemeldet werden (im eCall) und in der Abrechnung voneinander getrennt werden können.

2. Kann man den Antrag auch auf Englisch einreichen?

Es ist möglich Anträge auf Deutsch und Englisch einzureichen. Die Unterlagen (Leitfaden, Vorlage Antrag, etc.) sind allerdings nur auf Deutsch verfügbar.

3. Ich habe noch keine Firma, kann ich trotzdem einreichen?

Ja, auch ein Unternehmen in Gründung kann einen Antrag einreichen.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
 
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
 
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
 

4. Ist für die Einreichung eine Projekt.Start-Förderung möglich?

Nein, jedoch die Kombination mit dem Innovationsscheck.

Die Kombination mit dem laufend verfügbaren Förderungsangebot Innovationsscheck in der Höhe von bis zu 10.000 EUR kann Vorteile bringen. Ein KMU kann damit die Leistungen einer wissenschaftlichen Forschungsreinrichtung bezahlen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

5. Gibt es eine maximale Projektlaufzeit? Bis wann muss das Projekt starten? Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Die Projektlaufzeit ist auf 1 Jahr beschränkt. Der späteste Zeitpunkt für den Beginn des Projektes ist 3 Monate nach Vertragsabschluss.

6. Spielt die Höhe der zu erwartenden technischen Neuheit eine Rolle bei der Förderentscheidung?

Bewertet wird wieviel Potential für neue Lösungen gegeben ist. Dabei wird berücksichtigt, welche Lösungen es bereits gibt und wie diese mit dem Projekt korrelieren (siehe Leitfaden Impact Innovation). 

Positive Aspekte:

   + Es gibt für diese Problemstellung noch keine umfassenden Lösungen

   + Aufgrund der Problemstellung müssen neue Lösungen bzw. ein Gesamtkonzept entwickelt werden

Negative Aspekte:

   - Es gibt bereits Lösungen in Teilbereichen; Innovationen betreffen daher nur einzelne Teilschritte der Problemstellung

   - Es bestehen bereits zahlreiche Lösungen zur Problemstellung, es ist kaum Potential für Innovationen erkennbar

7. Gibt es die Möglichkeit, auch andere Förderungen in Anspruch zu nehmen, zB Leader oder Regionalförderungen?

Die Projektkosten dürfen nicht durch eine andere Förderung gefördert werden. Die Organisation kann jedoch weitere Förderungen beziehen, wenn die geförderten Kosten getrennt sind.

8. Das Projekt darf nicht zu weit fortgeschritten sein. Darf das Projekt aber erst mit Antragstellung bzw. Entscheidung begonnen werden?

Der frühestmögliche Zeitpunkt des Projektbeginns ist der Zeitpunkt der Einreichung des Antrages. Kosten können erst ab diesem Projektbeginn anerkannt werden.

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

TEILNAHME, PARTNER

1. Dürfen gemeinnützige Organisationen, wie zB Vereine einreichen?

Ja, es muss jedoch eine wirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten, unabhängig davon, ob das gegen Entgelt geschieht oder nicht. Die Schwellenwerte für ein KMU dürfen nicht überschritten werden.

2. Dürfen Unternehmen älter als 3 Jahre einreichen?

Ja, es gibt keinerlei Anforderungen oder Einschränkungen hinsichtlich des Unternehmensalters.

3. Ist es förderlich, einen Kooperationspartner für das Projekt zu haben - zB eine größere Firma, die eine Idee im Zuge einer Machbarkeitskooperation testen will?

Sofern es sich um Pilotkunden handelt, der eingebunden wird, ist das in Ordnung. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn es sich um einen Auftrag handelt, der von der größeren Firma bezahlt wird.

4. Wie groß sind die Chancen für ein reines APP-Startup?

Wenn ein Problem durch die App gelöst wird: Wie für jedes andere Unternehmen!

5. Können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einreichen, die mit mehreren KMU zusammenarbeiten?

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht die eigentliche Zielgruppe. Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, sofern sie die KMU-Grenzen einhält, muss im Falle einer Einreichung die wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen, und eine entsprechende Trennungsrechnung zwischen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Tätigkeiten vorlegen. Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer eines einreichenden KMU in Projekten mit einbezogen werden.

6. Müssen als Drittleister F&E-Einrichtungen beigezogen werden oder "genügen" Innovationsberater:innen?

Es müssen weder F&E-Einrichtungen noch Innovationsberater:innen beigezogen werden, wenn alle Qualifikationen im Team vorhanden sind. Wichtig ist es, alle für die Problemlösung relevanten Akteurinnen und Akteure einzubinden.

7. Können auch Kooperationsprojekte eingereicht werden?

Die Einreichung von Kooperationsprojekten ist möglich, wenn jeder Partner die Einreichkriterien erfüllt. Hierfür muss jeder Partner seinen Projektantrag einreichen, der die jeweiligen Kosten und Leistungen enthält. Bestimmte Teile der Anträge werden dabei ident sein (zB weite Problemdefinition), in anderen Kapiteln muss auf den spezifischen Partner eingegangen werden (zB Organisationsbeschreibung). Zudem müssen die Anträge jeweils auf den entsprechenden Partnerantrag referenzieren.

zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

Kontakt

Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519