Was wird gefördert?
Voraussetzung ist eine erkennbare Frontrunner-Strategie. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt (F&E) muss in eine offensive Geschäftsfeldstrategie eingebettet sein. Die Geschäftsfeldstrategie ist auf die Entwicklung neuer Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - ausgerichtet. Im Fokus stehen Strategien, welche sich zB durch höhere Qualität vom Mitbewerb differenzieren. Dadurch ergeben sich hohe Wachstumspotentiale auf den internationalen Märkten.
Für diese Technologieoffensive spezifisch ist der Bewertungspunkt der Technologieführer-Positionierung.
„Green Frontrunner“-Projekte gehen außerdem auf die Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes ein. „Transformative Frontrunner“-Projekte sollen einen substanziellen Beitrag zur digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft leisten.
Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Frontrunner-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - hervor. Die Förderung ist für kleinere Vorhaben und Projektvolumen bis zu € 3 Mio. je Projekt möglich. Die Förderungsquote hängt in erster Linie von der Unternehmensgröße ab.
Frontrunner-Projekte sind für gewöhnlich "single firm"-Projekte, daher ist keine Kooperations-Bonifizierung vorgesehen wie zum Beispiel bei einem Basisprogramm-Projekt oder Kleinprojekt.
Wer wird gefördert?
Die Initiative "Frontrunner" legt den Schwerpunkt auf mittelständische Unternehmen (KMU und insbesondere Scaleups) ebenso wie etablierte "Frontrunner"-Unternehmen. Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter:innen) bzw. Unternehmen in der Gründungsphase stehen nicht im Fokus.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung für ein "Frontrunner"-Projekt besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu maximal 45 % der anerkennbaren Kosten. Für Mittelunternehmen (MU) gilt ein Satz 35 %, für Kleinunternehmen (KU) 45 % und für Großunternehmen 25 % der Projektkosten.
Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.
Was sind die Einreichkriterien?
Es kann maximal ein laufendes Frontrunner-Projekt eines Unternehmens gefördert werden.
Für die Bewertung der "Frontrunner"-Projekte gelten die Kriterien des Leitfadens für Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung. An eingereichte Forschungs- und Entwicklungsprojekte wird ein hoher Anspruch in Bezug auf den Innovationsgehalt, das technische Risiko sowie den Nutzen der Entwicklung gestellt. Ein hohes wirtschaftliches Risiko des Vorhabens wird im Sinne der "Frontrunner"-Initiative positiv bewertet. Für diese Initiative spezifisch ist auch der Bewertungspunkt der Frontrunner-Positionierung bzw. der Frontrunner-Strategie und, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Unternehmen intensiviert wird.
Ausschreibungsspezifische Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Weitere geltenden Regelungen finden sich im entsprechenden Instrumentenleitfaden.
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.