- Ausschreibungsleitfaden V 1.2 gültig ab 16.10.2023
- Instrumentenleitfaden
- Kostenleitfaden 3.0 gültig ab 1.9.2023
- Vorlage Betreuungszusage
Was ist förderbar?
Förderbar sind industrienahe Dissertationen von Frauen, die eine naturwissenschaftliche oder technische Forschungsfrage in den Themenfeldern Energiewende, Mobilitätswende oder Kreislaufwirtschaft behandeln.
Die Dissertationen werden in einem österreichischen Unternehmen oder einer österreichischen außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt, in der Dissertantin angestellt wird/ist.
Pro Projekt werden maximal 110.000 EUR bzw. maximal 50 % der Gesamtkosten gefördert. Im Vordergrund der Förderung stehen die Kosten der Dissertantin.
Wer ist förderbar?
- Unternehmen jeder Rechtsform mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Standort in Österreich
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Standort in Österreich
Pro Organisation können max. 2 Anträge genehmigt werden. Sind Unternehmen mit anderen Organisationen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung.
Anforderungen (Details finden Sie im Instrumentenleitfaden):
- Anstellung von zumindest 50 % einer Vollzeitbeschäftigung
- Personalentwicklungsmaßnahmen und gute Integration in die Organisation (Mentor:in)
- Betreuung an einer Universität: verbindliche Betreuungszusage
- Inskription während der gesamten Projektlaufzeit an einer Universität
- Projektstart frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens
Bitte beachten Sie – wichtige Information zur Mittelsituation:
Es sind weiterhin Mittel vorhanden. Die Ausschreibung wurde daher bis 29.02.2024 verlängert und eine Einreichung ist laufend möglich. Sind die Förderungsmittel vor dem 29.02.2024 ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vor dem geplanten Ende geschlossen (komplett, oder für einzelne der drei Schwerpunkte).
Bitte beachten Sie – wichtige Information zum Kostenleitfaden:
Für Förderungsansuchen dieser Ausschreibung, die nach dem 31.8.2023 im eCall eingereicht werden, gilt der Kostenleitfaden 3.0. Informationen zu der Änderung finden Sie auf der Webseite "Geänderter Gemeinkostenzuschlagsatz (GKZ) für Unternehmen".