CORNET II 2024/2 (38th call)

COllective Research NETworking - Vorwettbewerbliche, transnationale Branchenforschungsprojekte
Ausschreibung offen von 27.06.2024 08:00 bis 25.09.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Haben Sie eine innovative Projektidee, die Sie mit Partnern auf internationaler Ebene im Bereich der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung verwirklichen wollen? Wie beispielsweise die Umsetzung von Richtlinien, Charakterisierung von Materialien etc.? CORNET (COllective Research NETworking) steht für kollektive Forschungsprojekte von Klein- und Mittelunternehmen, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung gestellt werden, und ist offen für alle Technologien und Themenbereiche.

+++ Aktueller Hinweis +++

Die FFG wird sich am 39. Call in der Initiative CORNET II nicht beteiligen.

Was wird gefördert?

Die Initiative CORNET richtet sich an Klein- und Mittelunternehmen, welche mit der Branche entsprechend vernetzt sind, mit Sitz in Österreich. Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen.

Gefördert werden vorwettbewerbliche Branchenforschungsprojekte, die Fragestellungen einer Branche oder eines Unternehmensclusters bearbeiten. Nicht gefördert werden unmittelbar wirtschaftlich verwertbare (auch digitale) Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen.

Wer wird gefördert?

In CORNET sind Konsortien eingeladen, ihre Branchenprojekte einzubringen.

Ein internationaler Kooperationspartner ist hierbei erforderlich.

An der aktuellen Ausschreibung (38th call) beteiligen sich Partnerorganisationen aus 10 europäischen und internationalen Ländern und Regionen.

Die Varianten zu Einreichung als Konsortium finden Sie in den FAQs zu Collective Research und CORNET unter Punkt 2.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 65 %, die maximalen Projektkosten betragen € 500.000,- bezogen auf ein Projektjahr (12 Monate) bzw. max. € 250.000,- pro Projektjahr. Die üblichen, eingereichten Projektkosten liegen bei CORNET-Projekten zwischen € 100.000,- und € 300.000,- pro Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 24 Monate. Die Förderung erfolgt für die Gesamtlaufzeit des Vorhabens in Form von Zuschüssen. In-Kind Leistungen: Zusätzlich zu nachvollziehbaren und bewertbaren Sach- und Materialkosten sind nun auch Personalkosten als in kind-Leistungen (maximal 15 % der Gesamtprojektkosten) förderbar.

Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.

Was sind die Einreichkriterien?

Vor der Einreichung bildet sich ein Konsortium. Für Anträge aus Österreich sind 3 Klein- und Mittelunternehmen (nicht 5) und weitere, mitfinanzierende Projektbeteiligte - auch Großunternehmen - im Users Committee erforderlich.

Wie erfolgt die Einreichung?

Der Gesamtkoordinator des Konsortiums reicht im Ausschreibungszeitraum in elektronischer Form ein CORNET-Proposal (bis zur Deadline) über das CORNET-Submission-Tool ein. 

Für weitere Information über das Einreichungsverfahren besuchen Sie bitte die CORNET-Website (Application Process).

Der österreichische Antragsteller muss gleichzeitig einen eigenen Antrag im eCall der FFG mit einem detaillierten Arbeits- und Kostenplan für den österreichischen Projektteil direkt an die FFG-Basisprogramme (im eCall unter Collective Research) richten.

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Vergabesitzung zur Ausschreibung CORNET II 2024/2 (38th call) findet am 30. Jänner 2025 statt.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.

Kontakt

Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519
Karin BERNHARD
Karin BERNHARD
T 0043577551507