Bundes- und Landesförderung: max. 3 Mio. EUR pro Jahr (im Verhältnis 2:1)
Förderungsquote: 50% (Fixquote), für bestehende K2-Zentren gilt eine Sonderregelung
Die Restfinanzierung ist wie folgt aufzubringen:
Anteil beteiligte Unternehmen: mindestens 40 %
Anteil beteiligte wissenschaftliche Beteiligte: mindestens 5 %
Projektlaufzeit: max. acht (vier + vier) Jahre; es wird vorerst die erste Förderungsperiode von vier Jahren beantragt.