COMET-Zentren 2025: Exzellente themenoffene Forschung (in Planung)

Exzellente Forschung an COMET-Zentren in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft

In COMET-Zentren forschen Unternehmen gemeinsam mit Forschungseinrichtungen an einem mehrjährigen Forschungsprogramm.

COMET-Zentren betreiben exzellente, kooperative Forschung auf hohem internationalem Niveau und setzen neue Forschungsimpulse. Sie bauen entsprechende Kompetenzen und Humanressourcen auf und bieten Forscher:innen vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Erfolgreiche Zentren zeichnen sich durch die Dissemination von Forschungsergebnissen, sowohl in Form von innovativen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen als auch durch eine hochrangige Publikationstätigkeit aus.

Internationalisierung als Qualitätsmerkmal exzellenter kooperativer Forschung zeigt sich insbesondere durch die Einbindung international renommierter Forscher:innen, Organisationen und Unternehmen sowie die Beteiligung an internationalen Projekten.

COMET Zentren tragen im Sinne der SDGs (Sustainable Development Goals) zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei und unterstützen die Transformation der österreichischen Wirtschaft bei ihrem nachhaltigen Wandel.
Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung ist in Planung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein mehrjähriges Forschungsprogramm an einem Kompetenzzentrum, welches sich an den strategischen Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft orientiert. Die Forschungsthemen sind thematisch offen. Die einzelnen Vorhaben sollen aber ein klar definiertes Thema haben.

Wer wird gefördert?

Förderungsnehmer:in (und Vertragsnehmer:in) ist ausschließlich das COMET-Zentrum selbst, welches das Konsortium führt. Dieses besteht aus mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und mindestens fünf unabhängigen Unternehmen aus dem In- und Ausland. 

Im Falle der Zuerkennung einer Förderung müssen COMET-Zentren als eigene Rechtspersönlichkeiten errichtet werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Bundes- und Landesförderung: max. 3 Mio. EUR pro Jahr (im Verhältnis 2:1)
Förderungsquote: 50% (Fixquote), für bestehende K2-Zentren gilt eine Sonderregelung

Die Restfinanzierung ist wie folgt aufzubringen:
Anteil beteiligte Unternehmen: mindestens 40 %
Anteil beteiligte wissenschaftliche Beteiligte: mindestens 5 %

Projektlaufzeit: max. acht (vier + vier) Jahre; es wird vorerst die erste Förderungsperiode von vier Jahren beantragt.

Was sind die Einreichkriterien?

Die jeweiligen Einreichkriterien sind im Instrumentenleitfaden und spezifisch für diese Ausschreibung im Ausschreibungsleitfaden angegeben. 

Alle relevanten Unterlagen werden zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich via eCall möglich. Die Kofinanzierung der Bundesländer erfolgt im Verhältnis 2:1 (Bund: Land) und ist vorab bei den zuständigen Landesorganisationen zu beantragen. 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums und die Entscheidung sind geplant für Juni 2026. Davor sind Hearings für Mai/Juni 2026 geplant.

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Infoblatt und Präsentationen

Kostenleitfaden

Antragsformulare

  • werden beim Ausschreibungsstart online gestellt

Bundesländerkofinanzierung

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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