ENIN – Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur 8. Ausschreibung

Förderprogramm zur Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe
Ausschreibung offen von 31.01.2024 12:00 bis 13.03.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
„Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ – kurz ENIN – ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand drastisch zu steigern. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektro-, Oberleitungsnutzfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie sollen die Emissionen drastisch gesenkt werden.

Was wird gefördert?

In der 8. Ausschreibung sind €12 Millionen Förderung für Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen, der Umrüstung zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. von emissionsfreien Nutzfahrzeugen, der Umrüstung zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen, sowie der Umrüstung zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände: 80% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. der Umrüstung zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen.

  • Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Oberleitungsnutzfahrzeuge
  • Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.

40 % der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert. 

Wer wird gefördert?

Außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen
Konsortien von außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen, es sollten bei Antragstellung alle Projektpartner bekannt sein. Subauftragnehmer können über Rechnungen oder als Drittkosten abgerechnet werden. Konsortialänderungen sind im Einzelfall nach Prüfung möglich. Bei Unterzeichnung des Förderungsvertrags muss ein Konsortialvertrag vorhanden sein.
Unternehmen aus dem Ausland müssen über einen Standort in Österreich verfügen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Ausschreibung verfügt über ein Budget von € 12 Mio., gefördert werden 80% der Mehrkosten für emissionsfreie Fahrzeuge und 40% der Anschaffungskosten für Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

Was sind die Einreichkriterien?

Die erforderlichen Angaben für die Einreichung entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich 2-3 Monate nach Ausschreibungsende feststehen.

Nutzen Sie zusätzlich die kostenlose Unterstützung des "klimaaktiv mobil - Mobilitätsmanagement für Betriebe" zu Fragen der emissionsfreien Mobilität.

"Logo von BMK und FFG"

Kontakt

Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
T 0043577555033
Benedikt ENDRES MSc
Benedikt ENDRES MSc
T 0043577555038
DI Alexandra KUHN
DI Alexandra KUHN
T 0043577555039
DI Sonja SCHAFFLER-GLÖSSL
DI Sonja SCHAFFLER-GLÖSSL
T 0043577555093

M 004366478243525
Mathias WEINMAYR BA
Mathias WEINMAYR BA
T 0043577555094
Elisabeth STICH MSc
Elisabeth STICH MSc
T 0043577555096

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Ausschreibungsleitfaden

Projektskizze zum Beratungsgespräch

  • Projektskizze (ist drei Tage vor dem Beratungstermin an die FFG zu senden)

Liste Sonderfahrzeuge 

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, sowie die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Vorlage Finanzplanung

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der Sonderrichtline/AGVO zur Förderung der Umstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeugflotten.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Begleitende Dokumente zur Berichtslegung & Monitoring: