Breitband Austria 2030: OpenNet - 2. Ausschreibung - geschlossen

Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen
Ausschreibung offen von 29.11.2023 12:00 bis 08.04.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Finanzen
Das Förderungsprogramm Breitband Austria 2030: OpenNet (BBA2030:ON) des BMF hat als Ziel, den Ausbau von gigabitfähigen Open Access Netzen in Gebieten Österreichs zu fördern, wo solche Netze nicht oder nur unzureichend verfügbar sind. BBA2030:ON wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt.

Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden Breitband Austria 2030: OpenNet – 2. Ausschreibung.  
Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie im Downloadcenter hier unten auf dieser Seite und im eCall beim Eingabefeld.

  • Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
  • Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungsansuchen) und die geplanten Kosten sind im eCall online einzutragen, erforderliche Dokumente sind im eCall hochzuladen.
  • Im Fall eines Kooperationsprojekts muss jeder Projektpartner, nach der Einladung durch die Projektleitung, seinen eigenen Antrag im eCall abschließen.
  • Die geografischen Plandaten sind in der WebGIS Applikation über das grafische User-Interface einzugeben oder als Geo-Package hochzuladen, bei Konsortien vom Konsortialführer.
  • Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet.
  • Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post.

Erforderliche Einreichdokumente wie aktuelle Jahresdaten, Konsortial- bzw. Kooperationsvereinbarung (nur bei Konsortialprojekten und Ko-Investitionen), Details zu den ZIS Abfragen, Verpflichtungserklärung etc. sind direkt im eCall im dafür vorgesehen Eingabefeld hochzuladen. 

Bitte beachten Sie:

  • Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nicht möglich!
  • Spätester Zeitpunkt für den Projektstart: 1. Dezember 2024.

Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Anschlussförderung

Einzelne Bundesländer gewähren Top up Förderungen zur Bundesförderung Breitband Austria 2030: OpenNet. Details dazu finden Sie unter den folgenden Links. Die Einreichbestätigung des Bundeslandes ist beim Antrag der Bundesförderung im eCall hochzuladen.

Vorarlberg

Das Land Vorarlberg gewährt im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 des Bundes für die Richtlinien OpenNet eine zusätzliche Anschlussförderung (Top up). Nähere Informationen finden sie hier: Top up Vorarlberg Breitband Austria 2030.

Niederösterreich

Nähere Informationen finden sie hier: Beihilfen für den Breitbandausbau

Oberösterreich

Alle Details zur Förderung sowie die Förderanträge sind auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter „Forschung und Technologie“ zu finden.

Salzburg

Alle Details zur Förderung sowie die Förderanträge sind auf der Homepage des Landes Salzburg zu finden.

Tirol

Nähere Informationen finden sie hier: OpenNet Anschlussförderung Tirol

Kontakt

Dr. Birgit EHRNLEITNER
Dr. Birgit EHRNLEITNER
T 0043577555128
DI(FH) Thomas WÖBER
DI(FH) Thomas WÖBER
T 0043577555121
DI Karin JOACHIMSTHALER
DI Karin JOACHIMSTHALER
T 0043577555122

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Publizitätsverpflichtung

Die FFG verweist auf die Publizitätsvorgaben der BBA2030 Programme OpenNet und Access zu der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Kommission um den in der entsprechenden Sonderrichtlinie angeführten Publizitätsverpflichtungen nachzukommen, welche auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) veröffentlicht sind.
Im veröffentlichten Dokument wird umfassend auf die Bestimmungen der Publizität eingegangen, zusätzlich finden Sie im Dokument unterstützende Angaben zu Sichtbarkeit, der Verwendung des EU-Emblems sowie EU-Logos bzw. Symbole in den unterschiedlichen Grafikformaten zum Download.


Ausschreibungsleitfaden

Antragsformulare:

Rechtsgrundlage

Ausschreibungsrelevante Unterlagen BMF

Präsentation