Breitband Austria 2030: OpenNet

BBA2030:ON

Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch die Errichtung von Open Access Netzen

 

Förderung von Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen

 

Das Förderungsprogramm OpenNet im Rahmen von Breitband Austria 2030: strebt eine wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die geförderte Errichtung von Open Access Netzen auf der Grundlage einer flexiblen und offenen Netzarchitektur unter Berücksichtigung aller möglichen Ausprägungen an Geschäftsmodellen offener Netze soll den Vorleistungsmarkt beleben und den Dienstewettbewerb am Markt für Endkundinnen und Endkunden gewährleisten. Auch in den von Marktversagen betroffenen Gebieten soll eine breite Auswahl an innovativen Diensten zur Verfügung stehen.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMF - Bundesministerium für Finanzen EU Next Generation
Thema
Projektart
Finanzierung
National
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Gemeinden und außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit Niederlassung in Österreich
Auswahl durch Jury
Was wird gefördert Gefördert werden Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Open Access Netzen mit dem Ziel einer Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit. Diese Verdoppelung führt zu einer unter Spitzenlastbedingungen zuverlässig erreichbaren Geschwindigkeit der Endkundenprodukte von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch. Diese Zugangsnetze müssen ohne weitere Investitionen in die geförderte passive Infrastruktur auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten zu Spitzenlastbedingungen aufgerüstet werden können.
Min. / max. Förderung 100.000,-- Euro förderbare Kosten pro Projekt / keine Obergrenze
Welche Kosten werden gefördert? a) Investitionskosten für Vorhaben zur Errichtung der passiven physischen Netzinfrastruktur von Open Access Netzen, b) Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen und Materialentnahmen, c) Kosten für investitionsbezogene Planungs- und Projektmanagementleistungen des Vorhabens
Min. / max. Laufzeit 12 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 23.03.2022 - 30.09.2026

Kontakt

Dr. Birgit EHRNLEITNER
Dr. Birgit EHRNLEITNER
T 0043577555128
DI(FH) Thomas WÖBER
DI(FH) Thomas WÖBER
T 0043577555121
DI Karin JOACHIMSTHALER
DI Karin JOACHIMSTHALER
T 0043577555122

Infobox

Good to know:

Förderungsquote: Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten, bei Flächendeckung bis zu 65 % der förderungsfähigen Projektkosten – mindestens 10 % der förderbaren Kosten sind als Eigenleistung aufzubringen, bei Eigenleistungen aus Fremdmitteln über eine Investitionsplattform müssen mindestens 30 % private Investitionen gegeben sein.

Zielgruppe: Gemeinden und außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit einer spätestens zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Förderungsvertrags bestehenden Niederlassung in Österreich. Der:Die Förderungswerber:in darf nicht auf einem Endkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste vertreten sein.

Förderungsgebiet: Das Ausbaugebiet eines Förderungsprojekts muss innerhalb eines Bundeslandes liegen. Teile des österreichischen Bundesgebiets, in denen a) weniger als 30 Mbit/s Download-Geschwindigkeit zur Verfügung stehen (weiße Gebiete) und b) nur ein Zugangsnetz mindestens 30 Mbit/s jedoch weniger als 100 Mbit/s an Download-Geschwindigkeit erbringt (förderbare graue Gebiete).

Konsortium: Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber:innen zur solidarischen Leistungserbringung im Rahmen eines Vorhabens (Konsortialprojekt) ist zulässig.

maximale Laufzeit: Maximal 36 Monate, für Großprojekte (förderbare Kosten > 10 Mio. Euro) maximal 60 Monate.

 

Kontakt:

Breitbandbüro des BMF

breitbandbuero@bmf.gv.at
breitbandfoerderung.gv.at