Good to know:
Förderungsquote: Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten, bei Flächendeckung bis zu 65 % der förderungsfähigen Projektkosten – mindestens 10 % der förderbaren Kosten sind als Eigenleistung aufzubringen, bei Eigenleistungen aus Fremdmitteln über eine Investitionsplattform müssen mindestens 30 % private Investitionen gegeben sein.
Zielgruppe: Gemeinden und außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit einer spätestens zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Förderungsvertrags bestehenden Niederlassung in Österreich. Der:Die Förderungswerber:in darf nicht auf einem Endkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste vertreten sein.
Förderungsgebiet: Das Ausbaugebiet eines Förderungsprojekts muss innerhalb eines Bundeslandes liegen. Teile des österreichischen Bundesgebiets, in denen a) weniger als 30 Mbit/s Download-Geschwindigkeit zur Verfügung stehen (weiße Gebiete) und b) nur ein Zugangsnetz mindestens 30 Mbit/s jedoch weniger als 100 Mbit/s an Download-Geschwindigkeit erbringt (förderbare graue Gebiete).
Konsortium: Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber:innen zur solidarischen Leistungserbringung im Rahmen eines Vorhabens (Konsortialprojekt) ist zulässig.
maximale Laufzeit: Maximal 36 Monate, für Großprojekte (förderbare Kosten > 10 Mio. Euro) maximal 60 Monate.
Kontakt:
Breitbandbüro des BMF
breitbandbuero@bmf.gv.at
breitbandfoerderung.gv.at