Zero Emission Mobility plus 2024

Zero Emission Mobility und Nachhaltige Mobilität in der Praxis in einer gemeinsamen Ausschreibung
Ausschreibung offen von 29.05.2024 12:00 bis 02.10.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Klima- und Energiefonds
Die Emissionen des Verkehrs zu reduzieren, während gleichzeitig die Mobilitätsbedürfnisse aller Menschen erfüllt werden können, stellt eine komplexe Herausforderung dar, die ganzheitliche und integrierte Lösungsansätze benötigt. Um dieser Ganzheitlichkeit Rechnung zu tragen, werden in der vorliegenden Ausschreibung die bisher separaten Ausschreibungen „Zero Emission Mobility“ und „Nachhaltige Mobilität in der Praxis“ erstmals zu einer gemeinsamen Ausschreibung zusammengeführt. Dadurch wird die systemische Perspektive, die bisher schon ein wesentlicher Aspekt in beiden Programmen war, noch weiter gestärkt.

Was wird gefördert?

Leitprojekte und Kooperative F&E-Projekte können in folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

  1. Zero Emission Vehicles
  2. Zero Emission Infrastructure
  3. Integrierte systemische Lösungen für Fahrzeug und Infrastruktur
  4. Flankierende Forschungsprojekte zu den Förderprogrammen EBIN (Emissionsfreie Busse und Infrastruktur) und ENIN (Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur)
  5. Demonstration von emissionsfreien Spezialfahrzeugen im Realbetrieb

Darüber hinaus sollen F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen finanziert werden:

  1. Retrofitting von Elektrofahrzeugen
  2. Konzeption eines österreichweit flächendeckenden Bike Sharing Angebots
  3. Mehrzweckstreifen im Freiland mit reduzierter Kernfahrbahn („2-1 Straße“)
  4. Mobilitätsausweis für Standorte
  5. Entwicklung einer österreichischen Definition von Erreichbarkeits- bzw. Mobilitätsarmut an der Schnittstelle zum „Social Climate Fund“ der EU-Kommission
  6. Transparenz-Tool für Sharing-Angebote in Gemeinden

Wer wird gefördert?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen können gefördert bzw. finanziert werden. Um eine hohe Praxisrelevanz und zeitnahe Marktüberleitung von Forschungsergebnissen zu gewährleisten, ist eine ausgeprägte Konsortialbeteiligung von Industriepartnern anzustreben. Erwünscht ist darüber hinaus die Einbeziehung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) oder Start-Ups.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details sind im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden beschrieben.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Einreichung ist bis 02.10.2024 um 12:00 Uhr möglich.

Für Leitprojekte ist ein verpflichtendes Vorgespräch bis spätestens 06.09.2024 zu führen. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vorher zur Terminvereinbarung.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen. Bei Beantragung einer zusätzlichen Umweltförderung bei der KPC sind das UFI-Kostenformular und die UFI-Projektbeschreibung als Anhang im eCall hochzuladen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte bzw. Angebote in einem Juryverfahren bewertet und gereiht. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Dezember 2024 vor.

Kontakt

Dr. Andreas FERTIN
Dr. Andreas FERTIN
T 0043577555031
DI Dr. Johannes FRITZER
DI Dr. Johannes FRITZER
T 0043577555032

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden (ONLINE Anträge)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Challenge-Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation. Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen