Die Ausschreibung „Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2023“ adressiert spezifische angewandte Forschungsfragen und F&E-Dienstleistungen, die einen Beitrag zur Entwicklung klimaneutraler und resilienter Städte, Quartiere und Gebäude leisten werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des BMK und des Klima- und Energiefonds. Es steht ein Budget von insgesamt rund 14 Millionen EUR zur Verfügung.
Förderentscheidung:
Folgende Projekte wurden von einem internationalen Bewertungsgremium als förderungs- bzw. finanzierungswürdig eingestuft.
Die Veröffentlichung von Förderentscheidungen auf der Website der FFG dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung bzw. Finanzierung. Alle Angaben sind überdies vorbehaltlich Tippfehler zu verstehen.
Was wird gefördert?
Projektvorhaben für Förderungen können in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten eingereicht werden:
- Ausschreibungsschwerpunkt 1 - Urbane Technologien
- Ausschreibungsschwerpunkt 2 - Urbane Systeminnovationen
- 2.1 Klimaneutralitätslösungen für (Pionier-)Städte
- 2.2 Transformative und soziale Innovationen im urbanen System
- Ausschreibungsschwerpunkt 3 - Urbane Pilotdemonstrationen und Pionierquartiere
- 3.1 Demonstration von klimaneutralen Gebäuden
- 3.2 Demonstration von klimaneutralen Quartieren
- 3.3 Pionierstadtquartiere
Darüber hinaus werden F&E-Dienstleistungen zu folgenden Themen finanziert:
- F&E-Dienstleistung 1: Klimaneutralitätsfahrpläne für Pionier-Kleinstädte
- F&E-Dienstleistung 2: Pilotprojekt „Tactical Urbanism: Gestaltung des Straßenraumes vor Schulen“
- F&E-Dienstleistung 3: Technologiemonitoring „Innovatives Bauen in Österreich“
- F&E-Dienstleistung 4: FIT4NEB – Vorbereitung auf die geplante EU Mission „New European Bauhaus“
- F&E-Dienstleistung 5: NEB Qualitätskriterien für nachhaltige Quartiersentwicklung
- F&E-Dienstleistung 6: Machbarkeit serieller Sanierungskonzepte und -modelle in Österreich
Wer wird gefördert?
Die Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Klimaneutralität von Städten beschäftigen (u.a. „Pionierstädte“).
Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Bei Demonstrationsvorhaben im Ausschreibungsschwerpunkt 3 sind die verpflichtenden Zusatzinformationen auszufüllen und als Anhang ergänzend zur Online-Projektbeschreibung hochzuladen. Die Vorlage finden Sie im Downloadcenter.
Sollten Sie eine Einreichung im Anwendungsfeld eines laufenden Innovationslabors planen, muss eine frühzeitige Kontaktaufnahme und eine inhaltliche Abstimmung mit dem Innovationslabor stattfinden, um eine allfällig mögliche Verzahnung mit weiteren geplanten und laufenden Forschungsvorhaben abzuklären. Weitere Informationen zu den Innovationslaboren finden Sie auf der Seite: Innovationslabore.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Mai 2024 vor.
Beratung
Gerne stehen wir Ihnen für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im Downloadcenter.
Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Einreichfrist an die FFG (dagmar.weigel@ffg.at) zu richten. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet.
Für F&E-Dienstleistung 1: Klimaneutralitätsfahrpläne für Pionier-Kleinstädte werden als Hilfestellung für die Einreichung Schreibwerkstätten in Form von Online-Terminen angeboten.
Termin 1: 03.11.2023 - Informationswebinar für neue Pionierkleinstädte
Präsentation Infowebinar SIR
Termin 2: 14.11.2023 - 1. Schreibwerkstatt "FFG Förderportal & Einreichung"
Präsentation 1. Schreibwerkstatt SIR
Aufzeichnung 1. Schreibwerkstatt auf Youtube
Termin 3: 12.12.2023 - 2.Schreibwerkstatt "Klimaneutralitätsfahrpläne"
Präsentation 2. Schreibwerkstatt SIR
Aufzeichnung 2. Schreibwerkstatt auf Youtube
Termin 4: 17.01.2024 - 3. Schreibwerkstatt "Offene Fragerunde im Endspurt der Einreichfrist"
zur Anmeldung