Förderentscheidung:
Folgende Projekte wurden von einem internationalen Bewertungsgremium als förderungs- bzw. finanzierungswürdig eingestuft.
Die Veröffentlichung von Förderentscheidungen auf der Website der FFG dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung bzw. Finanzierung. Alle Angaben sind überdies vorbehaltlich Tippfehler zu verstehen.
Was wird gefördert?
Projektvorhaben für Förderungen können in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten eingereicht werden:
Ausschreibungsschwerpunkt 1 – Technologieentwicklung für die Klimaneutrale Stadt
- 1.1 Baumaterialien und Gebäudetechnologien
- 1.2 Energietechnologien
Ausschreibungsschwerpunkt 2 – Systemintegration für die Klimaneutrale Stadt
- 2.1 Digitaler Baulebenszyklus für die Klimaneutrale Stadt
- 2.2 Energieversorgung für die Klimaneutrale Stadt
- 2.3 Energieeffiziente und klimafitte Gebäude und Quartiere
- 2.4 Innovationslabor „Geodaten-Services für Klimaneutrale Städte"
Ausschreibungsschwerpunkt 3 – Demonstration von Klimaneutralen Gebäuden und Quartieren
Darüber hinaus wird je eine F&E-Dienstleistung zu folgenden Themen finanziert:
- F&E-Dienstleistung 1: „Prüfverfahren für gebäudeintegrierte Begrünung“
- F&E-Dienstleistung 2: „Monitoring und Evaluierung von innovativen Demonstrationsgebäuden“
- F&E-Dienstleistung 3: „Energetisch-wirtschaftliches Portfoliomanagement zur strategischen Planung der Sanierung großer Wohngebäudebestände – Entwicklung und Erprobung einer geeigneten Methode“
- F&E-Dienstleistung 4: „New European Bauhaus Qualitäts- und Bewertungskriterien“
Wer wird gefördert bzw. finanziert?
Die Ausschreibung richtet sich an alle Akteur:innen, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Klimaneutralität von Städten beschäftigen (u.a. „Pionierstädte“).
Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Einreichung in allen Subthemen (außer Subthema 2.4) ist bis 02.02.2023 um 12:00 möglich.
Die Einreichung in Subthema 2.4 ist bis 31.03.2023 um 12:00 möglich.
Die Einreichung eines Innovationslabors in Subthema 2.4 erfordert ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der FFG bis spätestens 17.03.2023. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vorher zur Terminvereinbarung.
Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Einreichfrist an die FFG (dagmar.weigel@ffg.at) zu richten. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!
Bei Demonstrationsvorhaben im Ausschreibungsschwerpunkt 3 sind die verpflichtenden Zusatzinformationen auszufüllen und als Anhang ergänzend zur Online-Projektbeschreibung hochzuladen. Die Vorlage finden Sie im Downloadcenter.
Sollten Sie eine Einreichung im Anwendungsfeld eines laufenden SdZ-Innovationslabors planen, muss eine frühzeitige Kontaktaufnahme und eine inhaltliche Abstimmung mit dem Innovationslabor stattfinden, um eine allfällig mögliche Verzahnung mit weiteren geplanten und laufenden Forschungsvorhaben abzuklären. Weitere Informationen zu den Innovationslaboren finden Sie auf der Seite: Innovationslabore.
Gerne stehen wir Ihnen für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im Downloadcenter.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im April 2023 für alle Schwerpunkte außer Subthema 2.4 und im Mai 2023 für Subthema 2.4 vor.