Green Tech und Tech for Green - Bilaterale Ausschreibung mit Deutschland

Digitale Technologien als Schlüssel für die ökologische Transformation der Wirtschaft
Ausschreibung offen von 16.09.2022 12:00 bis 13.01.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Ausschreibung ist an den deutschen Förderaufruf „GreenTech Innovationswettbewerb - Digitale Technologien als Schlüssel für die ökologische Transformation der Wirtschaft“ auf Grundlage des Förderrahmens „Entwicklung digitaler Technologien“ des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gekoppelt. Im Rahmen dieser Ausschreibung haben österreichische Organisationen bzw. Konsortien die Möglichkeit, die Förderung von Forschung- und Entwicklungsvorhaben in Kooperation mit deutschen Partnern bei Gesamtprojekten zu beantragen, welche im Rahmen des deutschen Aufrufs eingereicht werden.

Was wird gefördert? 

Gefördert werden österreichische Beteiligungen im Rahmen des deutschen Förderaufrufs „GreenTech Innovationswettbewerb - Digitale Technologien als Schlüssel für die ökologische Transformation der Wirtschaft“. Ziel ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung von Plattformen, Werkzeugen, Methoden, Geschäftsmodellen, Nutzungsmodellen oder Standards für die wirtschaftliche Erschließung und Integration digitaler Technologien für die Nachhaltigkeit. Eingereicht werden kann in den Forschungskategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Wer wird gefördert? 

Einreichen können sowohl österreichische Organisationen als auch österreichische Konsortien.

Zur Initiierung neuer Partnerschaften kann die deutsche PT-Partnering Plattform für den Förderaufruf „Green Tech Innovationswettbewerb“ genutzt werden.

Weitere Teilnahmebedingungen werden im Ausschreibungsleitfaden angeführt.

Wie hoch ist die Förderung? 

Für diese Ausschreibung plant das BMK eine Gesamtfördersumme in Höhe von 1 Mio. € bereitzustellen. Die Mindestförderhöhe pro österreichischem Projekt (unabhängig davon, ob das Projekt von einer einzelnen österreichischen Organisation oder von einem nationalen Konsortium beantragt wird) beträgt 100.000 €.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Einreichung erfolgt per e-Call. Weitere Details zu den Einreichkriterien, notwendigen Unterlagen und Teilnahmebedingungen (einschl. der Förderquoten), entnehmen Sie dem Instrumentenleitfaden für kooperative F&E-Projekte – Transnational (siehe Downloadcenter), sowie dem Ausschreibungsleitfaden.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem die Projekteckdaten und -kosten dargestellt und die Projektbeschreibung, sowie zusätzliche verpflichtende Anhänge, hochgeladen werden. Die Vorlagen für diese Dokumente (Projektbeschreibung, bilaterales Exposé und Letter of Commitment) finden Sie im Downloadcenter.

Wie lautet der Zeitplan?

Um die Bildung der Konsortien zu unterstützen, wird eine Vernetzungsveranstaltung am 21.9.2022 online angeboten.

Am 21.10.2022 ist das Fristende in Deutschland für die Skizzeneinreichphase des Förderaufrufs „Green Tech Innovationswettbewerb". 

Der Einreichschluss für österreichische Projektanträge ist am 13. Jänner 2023 um 12:00. 

Die Förderentscheidung für österreichische Projektanträge wird spätestens im April bekanntgegeben. Der Projektbeginn der bilateralen Projekte ist für Mai 2023 geplant. 
 

Bitte beachten Sie, dass das digitale Einreichsystem eCall für diese Ausschreibung voraussichtlich am 23. September 2022 aktiviert wird. Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Elisa Hammel MSc
T 0043577555147

Downloadcenter

Berichtsvorlage Zwischenbericht/Endbericht

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Projektbeschreibung und verpflichtende Anhänge

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan.

KMU-Infos

Hinweis:  Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage

Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie-Missionen zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.