Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, das heißt Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.
Wer wird gefördert?
- Klein- und Mittelunternehmen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) Steiermark
- Kooperationen von steirischen Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
- Einzelforscher:innen
- Großunternehmen, die mit ihrem Projekt folgende Ziele verfolgen: Transformation in Wertschöpfungs- und Lieferketten, nachhaltige sowie digitale Transformation - hier erhöht sich der Zuschuss um 5 % (mit einem Sonderbudget gültig für Projekteinreichungen seit Juni 2024 für die Jahre 2024 und 2025).
Was wird gefördert?
Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in der Steiermark erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen des Unternehmenspartners aus der Steiermark, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.
Wie erfolgt die Einreichung?
Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten die selben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.