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DOWNLOADCENTER Stadt der Zukunft - 7. Ausschreibung

Leitfäden

Ausschreibungsleitfäden

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden:


Antragsformulare

Projektbeschreibung

Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie jene Projektbeschreibung, die Ihrem ausgewählten Instrument zugeordnet ist!

Ergänzende Informationen für Förderungen

Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status

Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich - eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.


Ergänzende Informationen zu Innovationslaboren

Verpflichtendes Beratungsgespräch bei der Einreichung eines Innovationslabors:

Die Einreichung eines Innovationslabors im 

Subthema 1.4 Innovationslabor „Digitales Planen, Bauen und Betreiben“ sowie im 
Subthema 2.4 Innovationslabor „Forcierung von Interoperabilität im smarten Energiesystem“

erfordert ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer/m MitarbeiterIn der FFG bis spätestens 17.01.2020
Terminvereinbarungen sind bis spätestens 10.01.2020 12:00 in schriftlicher Form an katrin.bolovich@ffg.at zu stellen.


Ergänzende Informationen zu F&E-Dienstleistungen

Anfragen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail in deutscher Sprache bis spätestens 7.01.2020, 12:00 Uhr einlangend an folgende Stelle zu richten: katrin.bolovich@ffg.at.
Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die Auftraggeberin die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den/die FragestellerIn nicht möglich ist.

Folgende Unterlagen sind als weitere Anhänge der eCall Projektdaten hochzuladen:

Nachweis über Befugnis
Die Befugnis ist (neben der Eidesstattlichen Erklärung im eCall zum Vorliegen der Befugnis, siehe Pkt. 1.2 F&E-DL Instrumentenleitfaden) nachzuweisen durch Auszug aus dem Gewerberegister oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches (Handelsregister) des Herkunftslandes des Bieters oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder – falls im Herkunftsland keine Nachweismöglichkeit besteht – eine eidesstattliche Erklärung des Bewerbers, jeweils nicht älter als 12 Monate.

Nachweis über Umsatz
Der Bieter hat auch einen Nachweis über den Gesamtumsatz und die Umsatzentwicklung für die letzten zwei Jahre bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei NewcomerInnen (darunter sind Unternehmen zu verstehen, die vor weniger als drei Jahren gegründet wurden) vorzulegen (Stammdaten im eCall).

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen

 

Weitere Informationen