Leitfäden
Ausschreibungsleitfäden
Instrumentenleitfäden
- Sondierungen (Version 3.2, gültig ab 01. September 2019)
- Kooperative F&E-Projekte (Version 3.2, gültig ab 01. September 2019)
- Einzelprojekt Industrielle Forschung (Version 3.2, gültig ab 01. September 2019)
- F&E Dienstleistungen (Version 3.1, gültig ab 01. September 2019)
- Innovationslabore (Version 3.1, gültig ab 01. September 2019)
Kostenleitfaden:
- Kostenleitfaden (Version 2.1) und weitere kostenrelevante Informationen
Antragsformulare
Projektbeschreibung
Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie jene Projektbeschreibung, die Ihrem ausgewählten Instrument zugeordnet ist!
- Projektbeschreibung -Sondierung
- Projektbeschreibung - Kooperatives F&E Projekt IF oder EE
- Projektbeschreibung - Einzelprojekt der Industriellen Forschung
- Projektbeschreibung - Innovationslabor
Hinweis: Innovationslabore erfordern ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer/m MitarbeiterIn der FFG bis spätestens 17.01.2020. Terminvereinbarungen sind bis spätestens 10.01.2020 in schriftlicher Form an katrin.bolovich@ffg.at zu stellen. - Projektbeschreibung - F&E Dienstleistungen
Hinweis: Anfragen zu F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an katrin.bolovich@ffg.at in deutscher Sprache bis 07.01.2020 zu stellen. Die Anfragen werden bis spätestens 17.01.2020 beantwortet und auf der Homepage als PDF zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen für Förderungen
- Ergänzende Vorgaben für das Monitoring von Demonstrationsgebäuden und quartieren
- Musterkonsortialvertrag für Kooperative Projekte
- Musterkooperationerklärung für Sondierungen
Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status
Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich - eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.
Ergänzende Informationen zu Innovationslaboren
Verpflichtendes Beratungsgespräch bei der Einreichung eines Innovationslabors:
Die Einreichung eines Innovationslabors im
Subthema 1.4 Innovationslabor „Digitales Planen, Bauen und Betreiben“ sowie im
Subthema 2.4 Innovationslabor „Forcierung von Interoperabilität im smarten Energiesystem“
erfordert ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer/m MitarbeiterIn der FFG bis spätestens 17.01.2020.
Terminvereinbarungen sind bis spätestens 10.01.2020 12:00 in schriftlicher Form an katrin.bolovich@ffg.at zu stellen.
Ergänzende Informationen zu F&E-Dienstleistungen
Anfragen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail in deutscher Sprache bis spätestens 7.01.2020, 12:00 Uhr einlangend an folgende Stelle zu richten: katrin.bolovich@ffg.at.
Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die Auftraggeberin die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den/die FragestellerIn nicht möglich ist.
Folgende Unterlagen sind als weitere Anhänge der eCall Projektdaten hochzuladen:
Nachweis über Befugnis
Die Befugnis ist (neben der Eidesstattlichen Erklärung im eCall zum Vorliegen der Befugnis, siehe Pkt. 1.2 F&E-DL Instrumentenleitfaden) nachzuweisen durch Auszug aus dem Gewerberegister oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches (Handelsregister) des Herkunftslandes des Bieters oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder – falls im Herkunftsland keine Nachweismöglichkeit besteht – eine eidesstattliche Erklärung des Bewerbers, jeweils nicht älter als 12 Monate.
Nachweis über Umsatz
Der Bieter hat auch einen Nachweis über den Gesamtumsatz und die Umsatzentwicklung für die letzten zwei Jahre bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei NewcomerInnen (darunter sind Unternehmen zu verstehen, die vor weniger als drei Jahren gegründet wurden) vorzulegen (Stammdaten im eCall).
Mustervertrag für F&E Dienstleistungen