Innovationspreis
Zum Innovationspreis sind Prototypen, Pilotprojekte und noch nicht am Markt befindliche Produktionen und Anwendungen eingeladen, die sich durch ihre F&E- Leistung, einen hohen innovativen Charakter bzw. besondere Kreativität auszeichnen. Sie werden nach ihrer Vision und ihrem Lösungspotential und nicht primär nach wirtschaftlichen Erfolgschancen oder praktischer Anwendbarkeit beurteilt. Einreichungen zum Innovationspreis werden getrennt beurteilt und nicht in die Staatspreisbewertung aufgenommen.
Zur Einreichung aufgefordert werden neben Multimedia-Unternehmen und e-Business Anbietern auch Forschungsinstitutionen und Universitäten sowie Studierende, AmateurInnen und ErstproduzentInnen.
Teilnahmegebühren:
Die Einreichgebühr für den Innovationspreis beträgt € 180,-
Preis:
Alle EinreicherInnen erhalten zwei Einladungen zur Festveranstaltung. Der Innovationspreisträger erhält eine vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unterzeichnete Innovationspreisurkunde. Der Innovationspreis wird von der Jury an höchstens eine Produktion vergeben. Die Jury kann maximal weitere zwei Produktionen mit einer Urkunde "Jury-Auszeichnung" hervorheben.
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Achtung: Für den Fall, dass Sie als Studierende oder AmateurIn einreichen, beachten Sie bitte die "Ausfüllhilfe für die Online Einreichung".