Einreichfrist: 18. Februar 2019, 12:00 Uhr mittags
Link zur Online-Einreichung: eCall
Öffentliche Präsentation und Preisverleihung: 4gamechangers Festival 2019
Teilnahmebedingungen
Nur fertige Produkte und Projekte können eingereicht werden und die Produktionsfertigstellung bzw. Markteinführung muss nach dem 31. Januar 2017 erfolgt sein.
Staatspreis Digitalisierung: Teilnahmeberechtigt für den Staatspreis sind AuftraggeberInnen und/oder AuftragnehmerInnen mit Firmen- und Gewerbesitz in Österreich. Zum Staatspreis Digitalisierung können TeilnehmerInnen in drei Kategorien eingreichen:
- Digitale Produkte und Lösungen: Mit diesem Staatspreis werden hervorragende digitale Produkte, Dienste und Anwendungen ausgezeichnet. Neben Neuheit, Innovationsgrad und Marktpotential spielen auch Usability und Nutzen für AnwenderInnen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der nominierten Projekte.
- Digitale Transformation: Durch digitale Technologien, Infrastrukturen und Anwendungen werden immer neue Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft digitalisiert. Beispiele dafür sind die Digitalisierung analoger Prozesse und Geschäftsmodelle, die Entstehung neuer Geschäftsmodelle und die Kombination von Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten bis hin zu übergreifenden Wertschöpfungsnetzwerken. Der Staatspreis Digitale Transformation widmet sich diesem Themenfeld und zeichnet vorbildliche Leistungen und Ergebnisse der digitalen Transformation aus.
- Künstliche Intelligenz: Mit lernenden Maschinen, digitalen Assistenten und autonom agierenden Systemen beginnt die nächste Phase des digitalen Wandels. Der Staatspreis Künstliche Intelligenz zeichnet innovative Lösungen in diesem Bereich aus.
Sonderpreis "Digitale Verwaltung":
Österreich liegt auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung mit einem breiten digitalen Beratungsangebot unter den innovativsten Ländern Europas. Im Bereich der Digitalisierung sieht sich die Verwaltung als Vorreiter und verfügt schon jetzt über zahlreiche hochqualitative Dienste und Anwendungen. Um die in diesem Bereich herausragenden Unternehmen und Verwaltungsorganisationen auszuzeichnen, wird im Rahmen des Staatspreises Digitalisierung im Jahr 2019 der Sonderpreis "Digitale Verwaltung" verliehen.
Zur Teilnahme sind Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von marktreifen, innovativen digitalen Anwendungen und Lösungen eingeladen, die in der Verwaltung eingesetzt werden.
Achtung: Eine Produktion kann nur in einer der Kategorien des Staatspreises oder für den Sonderpreis "Digitale Verwaltung" eingereicht werden, nicht mehrfach. Es ist jedoch möglich, mehrere voneinander unabhängige Produktionen einzureichen.
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