Hier erhalten Sie alle für eine erfolgreiche Einreichung relevanten Informationen über die Zielgruppe, die formalen Voraussetzungen und Anforderungen, die Förderkonditionen und die antragsberechtigten Organisationen. Außerdem finden Sie hier auch >FAQs zur Einreichung.
Zielgruppe:
- Als Fellows und Zielgruppe des Programms gelten all jene forschungs- und gründungsaffinen Personen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben.
Formale Voraussetzungen:
- Die aufgegriffenen Technologien oder Forschungsergebnisse sind im Eigentum einer antragsberechtigten Organisation.
- Eine individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, liegt vor.
- Eine Unterstützungserklärung der Forschungseinrichtung liegt vor.
- Ein Motivations- und Empfehlungsschreiben des Host liegt vor.
- Die Darstellung des geplanten Geschäftsmodells in Form von Lean Canvas oder Businessmodel Canvas als 1-Seiter liegt vor.
- Ein Anstellungsverhältnis des oder der Fellow/s zum Projektstart an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ist gegeben.
Förderkonditionen:
- Die Förderung beträgt mindestens 100.000,-- € und maximal 500.000,-- € und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
- Die Förderungsquote beträgt 100%. Mit dieser Förderung können die Kosten des Fellows aber auch Entwicklungskosten und Drittleistungen finanziert werden.
- Die Laufzeit eines Spin-off Fellowships beträgt mindestens 12 und maximal 18 Monate.
- Sollte während der Laufzeit eine Gründung realisiert werden, führt dies zum vorzeitigen Projektende.
Antragstellung:
- Die Einreichung erfolgt durch eine antragsberechtigte Organisation, wobei eine Organisation auch mehr als ein Förderungsansuchen einreichen kann.
- Der Fellow übernimmt die Projektleitung und fungiert als Ansprechperson gegenüber der FFG.
- Bei mehreren Fellows in einem Projekt ist eine Person aus dem Team als Projektleitung zu nominieren.
- Für den Fall, dass sich die Technologien oder Forschungsergebnisse im Eigentum mehrerer Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen befinden, kann nur eine Hochschule/Forschungseinrichtung einen Antrag einreichen. Die anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen können als Drittleister ins Projekt eingebunden werden. In der IP-Verwertungsvereinbarung müssen das Committment zur Verwertung sowie etwaige Rückflüsse der anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen dargestellt werden.
Antragsberechtigte Organisationen:
- Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)
- Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)
- Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz FHG)
- Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
- Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG)
- Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
- COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich
- Silicon Austria Labs GmbH
- Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
- Austrian Institute of Technology (AIT)
- Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert