Spin-off Fellowship - Einreichung

Hier erhalten Sie alle für eine erfolgreiche Einreichung relevanten Informationen über die Zielgruppe, die formalen Voraussetzungen und Anforderungen, die Förderkonditionen und die antragsberechtigten Organisationen. Außerdem finden Sie hier auch >FAQs zur Einreichung.

Zielgruppe: 

  • Als Fellows und Zielgruppe des Programms gelten all jene forschungs- und gründungsaffinen Personen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben.

Formale Voraussetzungen:

  • Die aufgegriffenen Technologien oder Forschungsergebnisse sind im Eigentum einer antragsberechtigten Organisation.
  • Eine individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, liegt vor. 
  • Eine Unterstützungserklärung der Forschungseinrichtung liegt vor.
  • Ein Motivations- und Empfehlungsschreiben des Host liegt vor.
  • Die Darstellung des geplanten Geschäftsmodells in Form von Lean Canvas oder Businessmodel Canvas als 1-Seiter liegt vor.
  • Ein Anstellungsverhältnis des oder der Fellow/s zum Projektstart an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ist gegeben.

Förderkonditionen: 

  • Die Förderung beträgt mindestens 100.000,-- € und maximal 500.000,-- € und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. 
  • Die Förderungsquote beträgt 100%. Mit dieser Förderung können die Kosten des Fellows aber auch Entwicklungskosten und Drittleistungen finanziert werden.
  • Die Laufzeit eines Spin-off Fellowships beträgt mindestens 12 und maximal 18 Monate.
  • Sollte während der Laufzeit eine Gründung realisiert werden, führt dies zum vorzeitigen Projektende.

Antragstellung:

  • Die Einreichung erfolgt durch eine antragsberechtigte Organisation, wobei eine Organisation auch mehr als ein Förderungsansuchen einreichen kann.
  • Der Fellow übernimmt die Projektleitung und fungiert als Ansprechperson gegenüber der FFG. 
  • Bei mehreren Fellows in einem Projekt ist eine Person aus dem Team als Projektleitung zu nominieren.
  • Für den Fall, dass sich die Technologien oder Forschungsergebnisse im Eigentum mehrerer Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen befinden, kann nur eine Hochschule/Forschungseinrichtung einen Antrag einreichen. Die anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen können als Drittleister ins Projekt eingebunden werden. In der IP-Verwertungsvereinbarung müssen das Committment zur Verwertung sowie etwaige Rückflüsse der anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen dargestellt werden.

Antragsberechtigte Organisationen: 

  • Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)
  • Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)
  • Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz FHG)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) 
  • Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) 
  • Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
  • COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich
  • Silicon Austria Labs GmbH
  • Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH 
  •  Austrian Institute of Technology (AIT) 
  • Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert

 

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Kontakt

Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
T 0043577552407
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
T 0043577552201
Mag. Astrid STAKNE
Mag. Astrid STAKNE
T 0043577552406