Spin-off Fellowship - FAQs zur Projektdurchführung

Die Fragenbeantwortung wird zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt und darf nicht als vollständig oder für jede Situation anwendbar angesehen werden. Sie stellt die Meinung und Auslegung der FFG dar und hat keine rechtliche Bindung. Letzte Änderung im August 2023.

 

Inhaltsverzeichnis

1. Ab wann können Kosten geltend gemacht werden?         
2. Müssen die Fellows für die gesamte Projektlaufzeit angestellt sein?         
3. Kann das Projekt kostenneutral verlängert werden?         
4. Müssen Zeitaufzeichnungen geführt werden? Was ist dabei zu beachten?          
5. Können Kosten innerhalb der verschiedenen Kostenkategorien umgeschichtet werden?         
6. Was passiert, wenn das Unternehmen innerhalb der Projektlaufzeit gegründet wird?         
7. Wie werden Prototypen behandelt, die während des Fellowship-Projekts entstanden sind? Was passiert mit dem Prototypen nach Ende des Projekts?         
8. Kann ein Prototyp an der Hochschule/Forschungseinrichtung bleiben oder in das neu gegründete Unternehmen übernommen werden? Darf der Prototyp verkauft werden?         
9. Muss der Prototyp bei Projektende demontiert bzw. verschrottet werden?          
10. Gibt es Ausnahmen in Bezug auf das Publizieren? Zum Beispiel bei Konferenzen oder Kongressen?         
11. Müssen am Ende des Fellowships zwingend alle Fellows gemeinsam ein Unternehmen gründen?

 

1. Ab wann können Kosten geltend gemacht werden?

Kosten der Fellowships können nur innerhalb der Projektlaufzeit anerkannt werden. 

2. Müssen die Fellows für die gesamte Projektlaufzeit angestellt sein?

Ja, (spätestens) mit Projektstart müssen die Fellows nachweislich bei der Hostorganisation über die gesamte Projektlaufzeit angestellt sein.  

3. Kann das Projekt kostenneutral verlängert werden?

Der Förderungszeitraum kann kostenneutral um maximal ein Jahr verlängert werden, wenn die Projektziele noch nicht erreicht und der genehmigte Kostenrahmen noch nicht überschritten wurden. Die Voraussetzungen: 

  • Verzögerung ohne Verschulden der Förderungsnehmenden
  • Projekt ist weiterhin förderungswürdig
  • Beantragung per eCall-Nachricht auf Verlängerung innerhalb der genehmigten Projektlaufzeit

4. Müssen Zeitaufzeichnungen geführt werden? Was ist dabei zu beachten?

Ja, das Führen von Zeitaufzeichnungen ist für alle Projektmitarbeiter:innen verpflichtend (auch bei 100% Mitarbeiter:innen). Die Tätigkeitsbeschreibungen müssen auf Tagesbasis erfolgen! Die Mindestanforderungen für die Zeitaufzeichnungen: 

  • Angabe Name des Projekts / Projektnummer / Kostenträger
  • Name Mitarbeiter:in
  • >auf Tagesbasis
  • aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung keine pauschalen Beschreibungen (z.B. Literatur, Berichte schreiben etc.)
  • auf Basis der Tätigkeitsbeschreibung kann eine Zuordnung zum Projekt erfolgen
  • Zuordnung nach Arbeitspaketen
  • Anzahl der Stunden pro Tag und Summe über den Monat bzw. den Abrechnungszeitraum
  • Verwendung einer einheitlichen Aufzeichnungssystematik für alle geförderten Projekte im gesamten Unternehmen  

5. Können Kosten innerhalb der verschiedenen Kostenkategorien umgeschichtet werden?

Ja, Kosten können gemäß den Bestimmungen des >FFG-Kostenleitfadens 2.1 umgeschichtet werden.

Bitte beachten Sie dabei auch optionale Projektauflagen. Diese können dazu führen, dass gewisse Kostenkategorien nicht umgeschichtet werden können (Reisekosten, Weiterbildungskosten). 

6. Was passiert, wenn das Unternehmen innerhalb der Projektlaufzeit gegründet wird?

In diesem Fall wird das Fellowship automatisch beendet. Die bis dahin entstandenen Kosten werden – sofern diese richtlinienkonform verwendet wurden – von der FFG gefördert. Eine Unternehmensgründung muss jedenfalls der FFG so bald als möglich mitgeteilt werden.

7. Wie werden Prototypen behandelt, die während des Fellowship-Projekts entstanden sind? Was passiert mit dem Prototypen nach Ende des Projekts?

Hier gelten grundsätzlich die Bestimmungen des >Kostenleitfadens 2.1, Kapitel 2.3 Sachkosten – Exkurs Prototyp.

8. Kann ein Prototyp an der Hochschule/Forschungseinrichtung bleiben oder in das neu gegründete Unternehmen übernommen werden? Darf der Prototyp verkauft werden? 

Da die Hochschule/Forschungseinrichtung die Fördernehmerin ist, gehört der Prototyp somit der Hochschule/Forschungseinrichtung. Der Prototyp kann an der Hochschule/Forschungseinrichtung bleiben. Er kann an das neu gegründete Unternehmen verkauft werden. Die erzielten Erlöse müssen dann von den abgerechneten Kosten abgezogen werden. Eine Schenkung ist beihilfenrechtlich nicht möglich.

9. Muss der Prototyp bei Projektende demontiert bzw. verschrottet werden?

Nein, der Prototyp muss nicht demontiert oder verschrottet werden. Er kann verschrottet werden, wenn er nicht sinnvoll verwertbar ist. Wenn der Prototyp weiter durch die Hochschule/Forschungseinrichtung (Fördernehmerin) genutzt wird, kann nur die Abschreibung abgerechnet werden.

10. Gibt es Ausnahmen in Bezug auf das Publizieren? Zum Beispiel bei Konferenzen oder Kongressen?

Ja, es kann in diesen Fällen publiziert werden, wenn es dem Projekt dient und die wirtschaftliche Verwertung nicht gefährdet; dies muss plausibel dargestellt werden. Im Rahmen des Berichts sind die Umstände und der Zweck für das Spin-off Fellowship zu erläutern.

11. Müssen am Ende des Fellowships zwingend alle Fellows gemeinsam ein Unternehmen gründen?

Nein, wenngleich dies die Zielsetzung des Spin-off Fellowships Programms ist.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Kontakt

Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
T 0043577552407
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
T 0043577552201
Mag. Astrid STAKNE
Mag. Astrid STAKNE
T 0043577552406