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Spin-off Fellowship - 2. Ausschreibung, 1. Einreichfrist

Von der Forschung in die Gründung
Ausschreibung offen von 20.05.2022 11:00 bis 14.09.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Spin-off Fellowships richtet sich an alle Forscher*innen, die sich mit ihrer Forschungsidee selbstständig machen möchten und sich entschieden haben, einen anderen herausfordernden Karriereweg einzuschlagen. Wichtig ist dabei, dass die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an der Forschungseinrichtung erfolgen.

 

Wie erfolgt die Einreichung des Förderungsansuchens?

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via >eCall möglich. Die Einreichung beinhaltet unter anderem folgende online Elemente, die im eCall unter folgenden Menüpunkten zu erfassen sind:

  • Inhaltliche Beschreibung umfasst die Darstellung der Projektinhalte.
  • Arbeitsplan beinhaltet die Darstellung der Arbeitspakete und Elemente des Projektmanagements wie Zeit-Managementplan (GANTT Diagramm), Aufgaben, Meilensteine, Ergebnisse.
  • Beschreibung der Organisation beinhaltet die Expertise der einzelnen Projektbeteiligten, die Beschreibung der Ergebnisse aus anderen Projekten sowie projektrelevanter Infrastruktur.
  • Kosten und Finanzierung beschreibt alle Kostenkategorien. Die Summen je Arbeitspaket werden automatisch im online Arbeitsplan angezeigt.

Zusätzlich zu den online Elementen müssen folgende verpflichtende Anhänge mit einem Förderungsansuchen hochgeladen und eingereicht werden:

  • Unterstützungserklärung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung (siehe Vorlage im Download Center)
  • Motivations- und Empfehlungsschreiben des Host (siehe Vorlage im Download Center)
  • individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, aufbauend auf der jeweiligen Spin-off-Strategie der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
  • Darstellung des geplanten Geschäftsmodells in Form von Lean Canvas oder Business Model Canvas als 1-Seiter
  • Lebensläufe des oder der Fellows (direkt bei den Personalkosten im eCall)

Das Förderungsansuchen ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

Wer wird gefördert?

  • Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)
  • Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)
  • Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz FHG)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) 
  • Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) 
  • Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
  • COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich
  • Silicon Austria Labs GmbH
  • Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH 
  •  Austrian Institute of Technology (AIT) 
  • Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert

Wie lauten die Förderkonditionen?

  • Die Förderung beträgt mindestens 100.000,-- € und maximal 500.000,-- € und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. 
  • Die Förderungsquote beträgt 100%. Mit dieser Förderung können die Kosten des Fellows aber auch Entwicklungskosten und Drittleistungen finanziert werden.
  • Die Laufzeit eines Spin-off Fellowships beträgt mindestens 12 und maximal 18 Monate.
  • Sollte während der Laufzeit eine Gründung realisiert werden, führt dies zum vorzeitigen Projektende.

Welche Kosten können gefördert werden?

  • Personalkosten für Fellows und mitarbeitendes Personal für die geplanten Forschungs-und Entwicklungstätigkeiten
  • Sachkosten und Materialkosten 
  • Kosten für Anlagennutzung 
  • Drittkosten für zugekaufte Leistungen, speziell für Weiterbildungsmaßnahmen und externes Coaching 
  • Reisekosten zu Konferenzen, Messen und zur Feedbackeinholung von potentiellen Anwendern für die weitere Produktentwicklung 

Welche Kosten werden NICHT gefördert?

  • Administrative Kosten der Host Organisation
  • Sämtliche Kosten und Aufwendungen für Host und Mentor:in
  • Kosten für Repräsentation
  • Bewirtungskosten
  • Kosten für Businessplan- und Finanzplanerstellung 
  • Kosten im Zusammenhang mit Marketing und Kundenakquise
  • Kosten für Vertrieb und Patenterhaltung

Wer sind meine Ansprechpersonen?

  • Bei Fragen zu Unterstützungserklärung der Organisation, IP-Verwertung und Anstellung wenden Sie sich an die hausinterne Technologietransferstelle.
  • Bei Fragen zum Programm, Einreichung, Kosten und Auswahlverfahren wenden Sie sich an das Programmmanagement der FFG.

Wann enden die Einreichfristen?

  • 1. Einreichfrist: 14.09.2022, 12:00 Uhr (MESZ)
  • 2. Einreichfrist: September 2023 (geplant)
  • 3. Einreichfrist: September 2024 (geplant)
  • 4. Einreichfrist: September 2025 (geplant)

 

Kontakt

Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
T 0043577552407
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
T 0043577552201
Mag. Astrid STAKNE
Mag. Astrid STAKNE
T 0043577552406

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