Von allen Forschungsprojekten in dieser Ausschreibung ("Urban Innovation Frontrunner-Projekte") wird erwartet, dass sie Beiträge zu jedem der drei folgenden Programmziele leisten:
1. Forschungsergebnisse in die Praxis überleiten
2. Experimentierräume in der realen Stadt schaffen
3. Kommunalen Mehrwert generieren und Klimawirkung erzielen
Ausschreibungsschwerpunkte
1. "Transformation - Resilienz - Krisenmanagement" im urbanen Kontext
2. Urbane Klimawandelanpassung durch "Nature-Based Solutions"
3. Urban Climate Services & Data
4. Ex-post-Impact-Monitoring
5. Frugale Innovationen für resiliente Städte
Abgrenzung der Programme "Stadt der Zukunft" und "Smart Cities Demo"
Während im Rahmen des Förderprogramms "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds Fragestellungen aus den Aktionsfeldern stets in integrativer, systemübergreifender Weise zu betrachten und auf schnell umsetzbare und möglichst direkt klimawirksame Demonstrationsprojekte auszurichten sind, ist das Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" auf die Entwicklung neuer Technologien, technischer Systeme und Dienstleistungen sowie deren Systemintegration und Erprobung auf Gebäude- oder Quartiersebene fokussiert. Nähere Informationen zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Programmen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 2.3 im aktuellen Ausschreibungsleitfaden.
Budget
Im Rahmen der Ausschreibung 2020 des Programms „Smart Cities Demo - Boosting Urban Innovation“ steht ein Fördervolumen von rund 4,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch über den eCall möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Alle Informationen zum eCall finden Sie im detailliertem Tutorial.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Bedingungen für die Teilnahme an Förderprogrammen und Vergabeverfahren des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds oder von den mit der operativen Abwicklung der Förderprogramme und Vergabeverfahren beauftragten Abwicklungsstellen im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumente, insbesondere den Leitfäden.