Von allen Einstiegs- und Umsetzungsprojekten der Ausschreibung wird erwartet, dass sie Beiträge zu jedem der drei folgenden Programmziele leisten:
- Forschungsergebnisse in die Praxis überleiten,
- Experimentierräume in der realen Stadt schaffen,
- kommunalen Mehrwert generieren.
Ausschreibungsschwerpunkte
1. Kleinstädte auf ihrem Weg zum Smart Village
2a. "Small Smart Cities"-Umsetzungsprojekt: Innovative Maßnahmen zur Nachverdichtung in der Innenstadt
2b. "Small Smart Cities"-Umsetzungsprojekt: Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau
3a. Umsetzungsprojekt urbane Kühlung: Innovative Kühltechnologien im Gebäudebestand
3b. Umsetzungsprojekt urbane Kühlung: Blaue Infrastruktur – Kühlung durch Wasser im öffentlichen Raum
4. Umsetzungsprojekt: Themenoffene Einreichung
5. Impact-Monitoring abgeschlossener "Smart Cities Demo"-Projekte
6. Frugale Innovationen für österreichische Städte
Abgrenzung der Programme "Stadt der Zukunft" und "Smart Cities Demo"
Während im Rahmen des Förderprogramms "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds Fragestellungen aus den Aktionsfeldern stets in integrativer, systemübergreifender Weise vor dem Hintergrund der Einbettung in den stadtregionalen Kontext zu betrachten sind, ist das Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" auf Gebäude- und Energietechnologien und technologische Teilsysteme sowie die Entwicklung von Planungs- und Prozessentwicklungsbeiträgen für die Stadt der Zukunft fokussiert. Nähere Informationen zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Programmen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 2.5 im aktuellen Ausschreibungsleitfaden.
Budget
Im Rahmen der Ausschreibung 2019 des Programms „Smart Cities Demo – Living Urban Innovation“ steht ein Fördervolumen von rund 4,8 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch über den eCall möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Ein detailliertes Tutorial zum eCall finden sie hier.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Bedingungen für die Teilnahme an Förderprogrammen und Vergabeverfahren des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds oder von den mit der operativen Abwicklung der Förderprogramme und Vergabeverfahren beauftragten Abwicklungsstellen im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumenten, insbesondere den Leitfäden.